Dieser Artikel befasst sich mit der historischen Entwicklung des Begriffes Terror. Zum heutigen Inhalt siehe Terrorismus. Weitere Bedeutungen sind unter Terror (Begriffsklärung) aufgeführt.
„Terroristische Handlungen sind nach der Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates solche, die mit der Tötung, schwerer Körperverletzung, zur Geiselnahme oder schwerem wirtschaftlichem Schaden und dem Zweck begangen werden, einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Regierung zu nötigen, und dabei von den relevanten Terrorismusabkommen erfasst werden“.[1]
Terror war ursprünglich bei den alten Vordenkern der Aufklärung eine dem Staat zugeschriebene legitime Aktion. Für Thomas Hobbes war der „Schrecken gesetzlicher Bestrafung“ (terror of legal punishment) eine notwendige Voraussetzung eines Staatswesens, dem auf der anderen Seite „der Schrecken der Macht“ (the terror of some power) entsprach.
Am Vorabend der Französischen Revolution (1789) empörten sich die Aufklärer und warfen der Monarchie vor, ein terroristisches Schreckensregiment (par la terreur) zu sein. Auch Voltaire bezeichnet 1769 die staatlich inszenierte öffentliche Folterpraxis vor Hinrichtungen mit Rädern und Zerreißen bei lebendigem Leibe als „Terrorapparat“ (appareil de terreur). Allerdings waren die französischen Revolutionäre es selbst, die ab 1793 mit Robespierre den Terror als staatliches Machtmittel ausriefen und ihn in der als „Terrorherrschaft“ bekannten Periode ideologisch begründeten.
In einem „Tugendstaat“ seien „das Volk durch Vernunft zu leiten und die Feinde des Volkes durch terreur zu beherrschen“, so Robespierre am 5. Februar 1794 vor dem Konvent: „Terror ist nichts anderes als rasche, strenge und unbeugsame Gerechtigkeit. Er ist eine Offenbarung der Tugend. Der Terror ist nicht ein besonderes Prinzip der Demokratie, sondern er ergibt sich aus ihren Grundsätzen, welche dem Vaterland als dringendste Sorge am Herzen liegen müssen.“ Dem Exekutivorgan dieses Staatsterrors, dem Pariser Revolutionstribunal, fiel Robespierre noch im selben Jahr schließlich selbst zum Opfer.
Umgangssprachlicher Gebrauch
Der Begriff Terror findet sich heute in zahlreichen Wortzusammensetzungen (z. B. Telefonterror, Psychoterror) auch in der Umgangssprache wieder, wo er häufig für aggressive Umgangsformen, wie Mobbing oder extreme Belästigung wie Stalking steht.
Literatur
Peter Fischer (Hrsg.): Reden der Französischen Revolution. DTV, München 1989, ISBN 3-423-02959-5.
Ernst Federn: Versuch einer Psychologie des Terrors. In: Roland Kaufhold (Hrsg.): Ernst Federn: Versuche zur Psychologie des Terrors. Psychosozial, Gießen 1999, S. 35–75.
Roland Kaufhold: Zur Psychologie der Extremsituation: Das Trauma der Verfolgten (B. Bettelheim und E. Federn). In: ders.: Bettelheim, Ekstein Federn: Impulse für die psychoanalytisch-pädagogische Bewegung. Psychosozial, Gießen 2001, S. 253–262.
Raúl Páramo-Ortega: Fundamentalisten sind immer die Anderen. Freud im Zeitalter des Fundamentalismus. Erweiterte Fassung 2008 (Volltext.)
Philipp H. Schulte: Terrorismus und Anti-Terrorismus-Gesetzgebung – Eine rechtssoziologische Analyse. Waxmann, Münster 2008, ISBN 978-3-8309-1982-7.
Einzelaspekte
Igmade (Stephan Trüby u. a., Hrsg.): 5 Codes: Architektur, Paranoia und Risiko in Zeiten des Terrors. Basel. Boston/Berlin 2006, ISBN 3-7643-7597-3.
Ursula Hennigfeld (Hrsg.): Poetiken des Terrors. Narrative des 11. September 2001 im interkulturellen Vergleich. Winter, Heidelberg 2014, ISBN 978-3-8253-6261-4.