Technische DienstvorschriftEine Technische Dienstvorschrift (TDv) ist eine Dienstvorschrift der Bundeswehr, in der alle Arbeitsschritte zur Benutzung, Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und Wehrmaterial erklärt sind. Funktion und InhalteDie Technische Dienstvorschrift unterteilt sich in weitere Untergruppen, "Teile" genannt. Es gibt allgemeine TDv mit Inhalten, die allgemeine Produktgruppen (wie zum Beispiel Batterien) enthalten, und gerätebezogene TDv, die ein bestimmtes Gerät beschreiben. Gerätegebundene TDv werden noch in gerätebegleitende und nicht-gerätebegleitende TDv unterschieden. Der Materialverantwortliche für das Gerät im jeweiligen Materialamt der Organisationsbereiche der Bundeswehr legt fest, ob an technischem Gerät die Teile 1 und 2 sowie das Fristenheft Teil 22 als gerätebegeleitend beiliegen müssen. Diese werden gesondert gekennzeichnet (Aufdruck/Stempel). Im Allgemeinen enthält Teil 1 die Gerätebeschreibung, Teil 2 Angaben zu Bedienung und Pflege, Teil 3 die Wartung und Truppeninstandsetzung, Teil 4 die Feld- und Depotinstandsetzungsanweisungen und Teil 5 die Ersatzteilliste. Des Weiteren gehören das Fristenheft Teil 22, die Prüfanweisung Teil 80 und die Übersicht der Erhaltungsstufen für Pflege, Wartung und Instandsetzung ebenfalls dazu. Als Besonderheit in der Bezeichnungsweise werden die Teile 1 und 2 sowie 3 und 4 (meist sowieso in einem Band veröffentlicht) als "Teil 12" bzw. "Teil 34" bezeichnet sowie die sonst einstelligen Ziffern (z. B. Teil 5) mit einer 0 aufgefüllt ("Teil 50"). Teil 4 wird mit dem Zusatz (F) für "Feldinstandsetzung" gekennzeichnet.
Herausgabe und FormTechnische Dienstvorschriften werden nach den Weisungen des Heeresamtes aus dem Jahre 1975 (letzte Überarbeitung 1999) nach nationalen militärischen Standards in der technischen Dokumentation H011 (alle beschreibenden TDv-Teile: 1x, 2x, 3x, 4x (F), 41 und 8x) sowie B007[2] (Ersatzteilkataloge: Teil 5x) hergestellt. Diese Regelungen in der Dokumentation gelten inzwischen als überholt und werden schrittweise von neuen internationalen Richtlinien (S1000D™ und S2000M) abgelöst.[3] TDv werden in unterschiedlichen Herstellungsarten herausgegeben: Papier, Mikrofilme, CD, DVD und immer mehr als Onlineversionen zum Download im Intranet der Bundeswehr. Der Katalog der Technischen Dienstvorschriften der Streitkräftebasis mit der Auflistung aller TDv von Heer, SKB, It-Amt und Sanitätsamt ist die TDv 900. Sie steht der Truppe als Microfiche und Onlineversion im Intranet der Bundeswehr zur Verfügung. Die TDv gehört zur Vorschriftengruppe der "Produktbezogenen Technischen Dokumentationen" (PTD). Arten und Ersatz der TDv
Besonderheiten
Einzelnachweise
|