TafelgeldTafelgelder waren Gelder oder Geldsummen, die einer Einzelperson oder einer festgelegten Personengruppe zugeteilt wurde. Es waren Zuschüsse, die an Bord deutscher Kriegsschiffe gewährt wurden, Vergütungen für Landräte im Baltikum oder hochgestellte Personen in Preußen. Kaiserliche Marine bis 1918In der Kaiserliche Marine wurde, außer von dem Kommandanten, es ebenfalls von Offizieren, Ärzten, Ingenieuren, Pfarrern, Fähnrichen zur See, Seekadetten und Deckoffizieren sowie Passagieren und Beamten, die einer Messe dienstlich zugewiesen waren, bezogen. Das Tafelgeld betrug für jeden Tag der Anwesenheit an Bord z. B. für den Staatssekretär des Reichsmarineamtes und für den kommandierenden Admiral in den Reichskriegshäfen 30 Mark, in der Ost- und Nordsee 36 Mark und im Ausland 60 Mark, für den Kommandanten eines Schiffs dritten bis ersten Ranges 10, 12 oder 18 Mark, für jedes Mitglied der Offiziersmesse 3,20, 3,50 oder 5 Mark, für jedes Mitglied der Kadetten- und Deckoffiziersmesse 1,50, 1,75 oder 2,50 Mark, je nach dem Aufenthalt des Schiffs im In- oder Ausland. Im kaiserlichen Heer wurden vergleichbare Bezüge als Tischgeld bezeichnet. Preußische TafelgelderWie in Preußen erhielten auch in anderen Fürstentümern und Königreichen Europas hohe und höhere Staatsdiener außer ihrem Salär die Zahlung von Tafelgeld. Vor Friedrich dem Großen (1712–1786) nannte man sie auch „Neujahrsgelder“, erst zu seiner Zeit wurde der Begriff „Tafelgeld“ eingeführt. Aber ganz ohne Gegenleistung wurden diese Gratifikation nicht gewährt, der Empfänger hatte damit auch Pflichten zu erfüllen. Das bedeutete zum Beispiel: „…bei allen Hoffesten und jährlich zur Zeit des Carnevals mussten sie Assembleen, die von diesen Geldern bestritten wurden, geben. Oft beliefen sich die Neujahrs= oder Tafelgelder so hoch, als das Gehalt selbst.“[1] Tischgelder für die Landräte im BaltikumDie Landräte in Livland und Oesel, sowie Kurland und Estland bezogen aus den Landratsgütern „Tafelgelder“, dieses waren „Gelder oder Geldsummen, die einem vornehmen Herrn zur Bestreitung seiner Tafel, und in anderer Bedeutung zur Führung seines Hofstaats angewiesen und bestimmt sind.“[2] FinanzmarktIm Bereich der Finanzmärkte und auch in der Begrifflichkeit der Wirtschaft umschreibt das Wort „Tafelgeld“ unterschiedliche Merkmale:
– Finanzlexikon Literatur
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