Während des Ersten Weltkrieges war er Mitglied des Obersten Nationalkomitees (Naczelny Komitet Narodowy). Nach der Unabhängigkeit Polens am 22. November 1918 und der Gründung der Zweiten Republik war er wiederum als Rechtsanwalt tätig. Zum anderen war er aber auch Mitglied des Direktoriums der Bank für Landeswirtschaft (Bank Gospodarstwa Krajowego) sowie der Bank von Polen (Bank Polski), die beide 1924 durch FinanzministerWładysław Grabski gegründet wurden.
1929 wurde er zum Mitglied des Staatstribunals der Republik Polen (Trybunał Stanu) berufen. Dieses war ausschließlich für die Untersuchung von Haftungen oberster politischer Würdenträger geschaffen worden. In diesem Amt kam es zum Untersuchungsverfahren gegen Schatzminister Gabriel Czechowicz, dem die Veruntreuung von Regierungsgeldern vorgeworfen wurde. Der Fall Czechowicz, das einzige Verfahren vor dem Staatstribunal, wurde letztlich jedoch aufgrund des Drucks des Sanacja-Regimes unter MarschallJózef Piłsudski ohne Verurteilung eingestellt. Später gehörte er als Mitglied dem Hauptrat der PPS sowie dem Stadtrat von Warschau an. Daneben übte er auch mehrere Ämter innerhalb der Vereinigung der sozialistischen Juristen (Zrzeszenie Prawników Socjalistów) sowie des Rechtsanwaltsverbandes (Narodowe Zrzeszenie Adwokatów) aus.
Zweiter Weltkrieg und Ministerpräsident der Exilregierung