Tüllinger Berg und Tongrube Rümmingen
Das FFH-Gebiet Tüllinger Berg und Tongrube Rümmingen ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6726-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 25. Oktober 2018 wurde das Gebiet festgelegt. LageDas 342,02 Hektar große Schutzgebiet gehört zu den Naturräumen 200-Markgräfler Rheinebene und 201-Markgräfler Hügelland innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 20-Südliches Oberrheintiefland. Es besteht im Wesentlichen aus dem Tüllinger Berg und drei Teilgebieten, die sich auf Gemarkungen folgender drei Städten und Gemeinden im Landkreis Lörrach erstrecken:
Beschreibung und SchutzzweckDas Schutzgebiet umfasst den bedeutsamsten Streuobstwiesen- und Waldkomplex der Markgräfler Rheinebene mit weiteren wertvollen Biotoptypen wie Magerrasen und Mähwiesen als herausragender Vogellebensraum und eine ehemalige Tonabbaustätte als Lebensraum seltener Amphibienarten. Lebensraumklassen(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche) Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
LebensraumtypenFolgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie kommen im Gebiet vor:
Zusammenhängende SchutzgebieteDas FFH-Gebiet überschneidet sich sowohl mit dem Landschaftsschutzgebiet Tüllinger Berg als auch mit dem Vogelschutzgebiet Nr. 8311-441 Tüllinger Berg und Gleusen. Teile des Gebiets liegen im Naturpark Südschwarzwald. Siehe auchWeblinks
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