Stephan VII.Stephan VII. (VIII.) (* wohl in Rom; † Februar 931, begraben in Rom) war Papst von Januar 929 bis Februar 931. Herkunft, KardinalpriesterStephan war vermutlich römischer Abstammung, auch wenn der Name seines Vaters Theudemund auf eine germanische Abkunft hindeutet. Der Kardinalpriester Stephan wurde noch zu Lebzeiten des abgesetzten, eingekerkerten Papstes Johannes X. von der römischen Senatrix Marozia, die von etwa 914 bis 932 den Kirchenstaat beherrschte, als Nachfolger Papst Leos VI. eingesetzt. PontifikatAus dem kurzen Pontifikat von nur zwei Jahren sind nur wenige, meist unsichere Urkunden im Zusammenhang mit Privilegierungen von Klöstern überliefert. So bestätigte er die Besitztümer und die Privilegien des Klosters S. Antimo in Chiusi. Als Fälschungen erwiesen sich hingegen die ihm gleichfalls zugeschriebenen Urkunden für die Klöster S. Vincenzo al Volturno und diejenigen des Reformklosters Brogne in Lothringen, die angeblich durch dessen Gründerabt Gerard erwirkt worden sein sollten. Mit einer Bulle, ediert in den Regesta Pontificum Romanorum[1], von der eine Kopie erhalten ist, unterstellte er das Benediktinerkloster von Psalmodi, das sich auf einer Insel in der Diözese Nîmes befand, dem Kloster Joncels, auf dem Festland. Auch untersagte er die Entfremdung seiner Güter. Aus der Tatsache, dass die Zerstörung des Klosters durch Sarazenen zu Anfang des 9. Jahrhunderts keine Erwähnung findet, wurde geschlossen, dass die entsprechende Bulle wohl eher Stephan VI. zuzuordnen sei. Dementsprechend wurde sie von Harald Zimmermann ediert.[2] WahrnehmungInsgesamt wurde sein Pontifikat (ebenso wie das seines Vorgängers Leo VI.) so wenig beachtet, dass Liutprand in seiner Antapodosis (III, 43) unmittelbar vom Pontifikat Johannes X. zu demjenigen Papst Johannes XI. voranschreitet, ohne die beiden Päpste auch nur zu nennen. ZählungIn einer alternativen Zählung wird der zum Papst gewählte, aber noch vor seiner Bischofsweihe verstorbene Priester Stephan (II.) als Papst anerkannt. Infolgedessen werden alle weiteren Päpste dieses Namens mit einer höheren Nummer gezählt, also Stephan VII. als Stephan VIII. – in der Fachliteratur wird zur Vermeidung von Missverständnissen oft die Schreibweise Stephan VII. (VIII.) verwendet. Quellen
Literatur
Anmerkungen
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