StandardsorteDer Begriff der Standardsorte wird in der deutschen Käseverordnung (KäseV) verwendet. Sie finden sich in Anlage 1 zu § 7 KäseV.[1] Dabei werden innerhalb von drei Abschnitten zu verschiedenen Käsegruppen korrespondierende Sorten definiert. Diese sind im Folgenden dargestellt. Abschnitt AGruppe der Hartkäse: Gruppe der Schnittkäse: Gruppe der halbfesten Schnittkäse: Gruppe der Weichkäse: Gruppe der Frischkäse: Abschnitt B
Abschnitt C
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