Bereits im Jahr 1842 forderte eine Bürgerinitiative den Hamburger Senat dazu auf, ein öffentliches Anklageverfahren zu erarbeiten und eine Staatsanwaltschaft zu gründen. Dieses Vorhaben scheiterte zunächst, jedoch arbeitete der Senat tatsächlich an einer Reform des Strafprozessrechts, die schlussendlich 1869 zur Gründung der Staatsanwaltschaft Hamburg führte.[2]
Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze 1879 wurde ebenfalls eine Generalstaatsanwaltschaft gegründet. Gemeinsamer Leiter der beiden Behörden war der Oberstaatsanwalt am Oberlandesgericht Hamburg.[3]
1890 erhielt die Staatsanwaltschaft Hamburg ihren eigenen Behördenleiter, nachdem der alte Oberstaatsanwalt Hirsch verstorben war. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Staatsanwaltschaft neun Staatsanwälte und fünf Amtsanwälte.[4]
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde auch der damals amtierende leitende Oberstaatsanwalt aus seinem Amt enthoben.[5] Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der zu diesem Zeitpunkt amtierende und durch die Nationalsozialisten eingesetzte Generalstaatsanwalt August Schuberth durch die Militärregierung umgehend aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Nur wenige Wochen vor Einmarsch der britischen Truppen in Hamburg befahl er im Auftrag von Heinrich Himmler, alle Akten mit Bezug zu politisch Gefangenen, „Volksschädlingen“ und Gewalttätern zu vernichten, um die Verbrechen der NS-Regierung zu vertuschen.[6]
Nach der Besetzung Hamburgs durch die britischen Truppen übernahm auf Anweisung der Militärregierung der Präsident des Oberlandesgerichts Hamburg die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft. Am 22. September 1945 wurden die Hamburger Gerichte wiedereröffnet und die Staatsanwaltschaft nahm ebenfalls wieder ihren Betrieb auf.[7]
Der 1958 als Leitender Oberstaatsanwalt eingesetzte Heinrich Scholz sorgte bis zum Ende seiner Amtszeit unter anderem für die Einführung von fünf einzelnen Hauptabteilungen. Zu seiner Amtszeit arbeiteten etwa 125 Staatsanwälte und 25 Amtsanwälte in der Staatsanwaltschaft Hamburg. Auch sorgte Scholz für die Einrichtung von zwei Sonderdezernaten zur Aufklärung von Gewaltverbrechen während der NS-Zeit.[8]
Behördenleiter
Oberstaatsanwalt des Oberlandesgerichts Hamburg (bis 1890), Oberstaatsanwalt (bis 1933 und 1945–1967), Generalstaatsanwalt (bis Mai 1945), Präsident des Oberlandesgerichts Hamburg (bis September 1945), Leitender Oberstaatsanwalt (seit 1967)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist für alle Ermittlungs- und Strafverfahren auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg verantwortlich. Jedes Jahr werden im Durchschnitt 325.000 Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Hamburg bearbeitet.[10]
↑Bekanntmachung betreffend das Inkrafttreten der am 30. April 1869 publizierten Gesetze wegen Reform des Strafverfahrens. In: Gesetzsammlung der Freien und Hansestadt Hamburg. 1869, S.222f.
↑ abcdDrescher: Das Hanseatische Oberlandesgericht. Festschrift zu seinem 60-jährigen Bestehen. Hrsg.: Rothenberger. 1939.
↑ abBästlein: Für Führer, Volk und Vaterland. Justizbehörde Hamburg, Hamburg 1992, S.74, 96.
↑ abSusanne Heim (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 bis 1945. Band2: Deutsches Reich 1938 bis August 1939, 2009, S.815.
↑Ruscheweyh: Festschrift für Wilhelm Kiesselbach. Zentral-Justizamt für die Britische Zone, 1947, S.48f.
↑Scheffler, Grabitz: Täter und Gehilfen des Endlösungswahns. Hrsg.: Grabitz. Justizbehörde Hamburg, Hamburg 1999, S.9ff.
↑Staatsanwaltschaft Hamburg. In: justiz.hamburg.de. Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, abgerufen am 19. Mai 2023.
↑Staatsanwaltschaft Hamburg Geschäftsverteilung ab 01. Januar 2023. Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Hamburg 2023 (hamburg.de [PDF; abgerufen am 19. Mai 2023]).