Wie ein traditioneller Gemeindesarg und ein Pestsarg war dieser Sarg an der Unterseite mit einer Klappe ausgestattet, die mittels eines Hebels geöffnet werden konnte.[1] Er wurde mit der Leiche über das offene Grab gestellt und geöffnet, der in einen Leinensack gehüllte Leichnam fiel in das Grab und wurde mit ungelöschtem Kalk bedeckt. So konnte der Sarg wiederverwendet werden. Jede Pfarrei musste unentgeltlich derartige Särge zur Verfügung stellen,[2] womit die oft vorschriftswidrig überhöhte Stolgebühr entfiel.[3] Die Bevölkerung – insbesondere in Wien – protestierte jedoch erfolgreich gegen dieses „gottlose Vorgehen“, worauf Joseph II. seine Weisung nach wenigen Monaten im Jänner 1785 zumindest teilweise wieder zurücknahm.[4] Trotz der kurzen Wirksamkeit dieses Erlasses haben sich im gesamten ehemaligen habsburgischen Herrschaftsgebiet einzelne Sparsärge erhalten, so etwa in Herznach im bis 1798 vorderösterreichischen Fricktal,[5] in Bad Saulgau (heute Baden-Württemberg) oder in der Stiftskirche St. Andreas im Leobener Stadtteil Göß.
Literatur
Vom Totenbaum zum Designersarg. Zur Kulturgeschichte des Sarges von der Antike bis zur Gegenwart. Ausstellungskatalog, Museum für Sepulkralkultur Kassel, 2. Aufl., Kassel 1994, S. 75f.
Holz-Zentralblatt, Nr. 108, 23. August 2002, S. 1163: „Ka schöne leich“ – der Josephinische Klappsarg.
Museum für Sepulkralkunst: Kisten, Kutsche, Karavan. Auf dem Weg zur letzten Ruhe. Begleitpublikation zur gleichnamigen Ausstellung, Kassel 1999.
Verordnungen zu Leichenbegängnissen in: Handbuch aller … Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1784. Band 6. Joh. Georg Moesle, Wien 1786, S. 565 (Digitalisat)
Verordnung zur Stolgebühr in: Handbuch aller … Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1784. Band 6. Joh. Georg. Moesle, Wien 1786, S. 555 (Digitalisat)
Einzelnachweise
↑ abAnita Winkler: Wiederverwertung bis zum Tod. In: habsburger.net. Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H., abgerufen am 15. Mai 2020.