Sozialrecht bezeichnet:
Siehe auch:
- Soziale Sicherheit – Oberbegriff für den Schutz vor den Folgen bestimmter „sozialer Risiken“, die den Einzelnen treffen können (insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Tod, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und Alter)
- Sozialpolitik – Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen durch den Staat, Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen
- aus wirtschaftlicher Sicht: Wohlfahrtsstaat – ein Staat, der weitreichende Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger ergreift
- aus verfassungsrechtlicher Sicht: Sozialstaat – ein Staat, der die soziale Teilhabe und soziale Gerechtigkeit seiner Bürger zum Ziel hat; in Deutschland gemäß dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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