SolidarpaktNach der Einbeziehung der ostdeutschen Bundesländer in den gesamtdeutschen Finanzausgleich (Länderfinanzausgleich) 1995 erhielten diese sowie Berlin finanzielle Sonderleistungen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der deutschen Teilung. Dies wurde als Solidarpakt bezeichnet. 1995 bis 2004 flossen im Rahmen des Solidarpaktes I insgesamt 82 Mrd. Euro an Geldern, die der Verbesserung der Infrastruktur Ostdeutschlands dienten. 2005 bis 2019 folgte der Solidarpakt II. Dadurch erhielten die neuen Länder und Berlin insgesamt 156 Mrd. Euro, die sich von Jahr zu Jahr vermindernd ausgegeben wurden. Der sogenannte Korb I diente der Deckung teilungsbedingter Sonderlasten (insgesamt 105 Mrd. Euro), Korb II zur Stärkung des wirtschaftlichen Aufholprozesses (insgesamt 51 Mrd. Euro).[1] Solidarpakt IAm 13. März 1993 einigten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf folgende Punkte:
Der Solidarpakt I trat 1995 in Kraft und lief Ende 2004 aus. „Durch ihn haben die neuen Bundesländer und ihre Gemeinden über den Finanzausgleich vom Bund und den alten Bundesländern insgesamt 94,5 Milliarden Euro erhalten. Damit wurden ökologische Altlasten beseitigt und die Infrastruktur modernisiert. Mit entsprechenden Mitteln wurde dazu beigetragen, wo geeignet, industrielle Kerne zu erhalten und den Wohnungsbau zu sanieren.“ (bundesregierung.de 2009)[2] Solidarpakt IIBereits nach ein paar Jahren war absehbar, dass das Ziel des Solidarpakts I, die neuen Bundesländer bis 2004 wirtschaftlich auf einen vergleichbaren Stand mit den westlichen Bundesländern zu bringen, nicht erreicht werden würde. Deshalb wurde der Solidarpakt II als Fortsetzung ausgehandelt und 2001 vereinbart. Seine Grundzüge sind in einer von Bundestag und Bundesrat gefassten gleichlautenden Entschließung[3] festgelegt. Bis einschließlich 2019 wurde die im Solidarpakt II vorgesehene Förderung sichergestellt. Das Gesamtvolumen betrug 156,5 Milliarden Euro, die der Bund den neuen Bundesländern zur Verfügung stellt. Diese Summe wurde in zwei sogenannte Körbe unterteilt:
Die Verwendung der Mittel aus dem Korb I des Solidarpaktes II geschah nicht immer nach den im Gesetz selbst festgelegten Vorgaben. So wurden im Jahr 2005 nach einem Gutachten des Finanzwissenschaftlers Helmut Seitz von der TU Dresden 50 Prozent der Mittel falsch verwendet. Nur das Bundesland Sachsen habe die Mittel richtig verwendet; Berlin habe gar alle Mittel falsch verwendet. In ihren Fortschrittsberichten nennen die Länder teilweise bessere Quoten. Die genaue Aufschlüsselung der in Korb I enthaltenen Mittel war in § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern geregelt: Zur Deckung von teilungsbedingten Sonderlasten aus dem bestehenden starken infrastrukturellen Nachholbedarf und zum Ausgleich unterproportionaler kommunaler Finanzkraft erhalten die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen insgesamt in den Jahren 2005 bis 2019 folgende Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen: im Jahr 2005 10.532.613.000 Euro, im Jahr 2006 10.481.484.000 Euro, im Jahr 2007 10.379.225.000 Euro, im Jahr 2008 10.225.838.000 Euro, im Jahr 2009 9.510.029.000 Euro, im Jahr 2010 8.743.091.000 Euro, im Jahr 2011 8.027.283.000 Euro, im Jahr 2012 7.260.345.000 Euro, im Jahr 2013 6.544.536.000 Euro, im Jahr 2014 5.777.598.000 Euro, im Jahr 2015 5.061.790.000 Euro, im Jahr 2016 4.294.852.000 Euro, im Jahr 2017 3.579.043.000 Euro, im Jahr 2018 2.812.105.000 Euro, und im Jahr 2019 2.096.297.000 Euro. Die Beträge nach Satz 1 werden auf die genannten Länder mit den folgenden Vomhundertsätzen unter Rundung auf Tausend Euro verteilt: Berlin 19,020610 vom Hundert, Brandenburg 14,326911 vom Hundert, Mecklenburg-Vorpommern 10,536374 vom Hundert, Sachsen 26,075481 vom Hundert, Sachsen-Anhalt 15,733214 vom Hundert, Thüringen 14,307410 vom Hundert. Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichteten dem Finanzplanungsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten und die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte einschließlich der Begrenzung der Nettoneuverschuldung. Die Berichte wurden bis Ende September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres vorgelegt und mit einer Stellungnahme der Bundesregierung im Finanzplanungsrat erörtert. 2019 lief der Solidarpakt II aus. Siehe auchLiteratur
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Einzelnachweise
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