SicherheitskennzeichenDas Anbringen von Sicherheitskennzeichen (nach DIN Sicherheitszeichen), die Sicherheitskennzeichnung, dient der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz im Speziellen und der Sicherheit im Allgemeinen, insbesondere am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit). GrundlagenSicherheitskennzeichen sind oftmals als Piktogramme gestaltet und insoweit selbsterklärend. Ihre Bedeutung wird darüber hinaus oftmals in schriftlichen Brandschutzordnungen allen Mitarbeitern eines Betriebes oder einer Einrichtung und darüber hinaus durch Aushänge auch Besuchern und Gästen erklärt. Sicherheitskennzeichen werden darüber hinaus zum Zeichnen von Flucht- und Rettungsplänen, von Feuerwehrplänen und von Feuerwehrlaufkarten benutzt. Sicherheitszeichen müssen, um als solche zu gelten, eine Sicherheitsaussage beinhalten.[1] Das bedeutet, dass mit den Zeichen ein Verhalten erwirkt werden soll, welches Gefahren abwehrt oder bekämpft. In diesem Sinne sind z. B. Rauch- oder Zutrittsverbote, welche nicht der Sicherheit oder dem Gesundheitsschutz dienen, keine Sicherheits-, sondern Hinweiszeichen, auch wenn dafür Sicherheitszeichen verwendet werden. Außerdem zählen die Kennzeichnung von Gefahrstoffen wie auch die Verkehrszeichen nicht zu den Sicherheitszeichen, auch wenn durch sie Sicherheitsaussagen getroffen werden.[2] Die Sicherheitszeichen unterscheiden sich in fünf Gruppen: WarnzeichenGemäß Punkt 3.4 ASR A1.3[1] warnen Warnzeichen vor Risiken oder Gefahren. Solche können von Gefahrstoffen, elektrischer Energie, Strahlung, innerbetrieblichem Verkehr, Tieren, Maschinen etc. ausgehen. Warnzeichen enthalten keine Verhaltensaufforderung über die Vorsicht hinaus, dafür bedient man sich Verbots- oder Gebotszeichen. Warnungen im Straßenverkehr werden nicht von Warn-, sondern von Gefahrzeichen gegeben. Im innerbetrieblichen Verkehr können beide nebeneinander angewendet werden. Siehe auch: Warnzeichen nach ISO 7010, Strahlenwarnzeichen und Warnschild VerbotszeichenEntsprechend Punkt 3.3 ASR A1.3[1] untersagen sie gefährliche Verhaltensweisen oder Gegenstände. Hierbei sind insbesondere Rauch- und Feuerverbote, Zutrittsverbote, Tierverbote usw. zu nennen. Grundsätzlich sollen nach Norm nur ein Verhalten oder Gegenstand pro Zeichen verboten werden. Verbote im Straßenverkehr werden nicht durch Verbots-, sondern Vorschriftszeichen gegeben. Siehe auch: Verbotszeichen nach ISO 7010 GebotszeichenNach Punkt 3.5 ASR A1.3[1] schreiben Gebotszeichen ein Verhalten oder Gegenstände vor, durch die Gefahren vermieden werden. Bekannte Beispiele sind die Gebote, Helm, Schutzbrille oder Warnweste (und andere Schutzkleidung) zu tragen. Wie auch bei den Verbotszeichen sollen pro Zeichen nur ein Verhalten oder Gegenstand vorgeschrieben werden, in der Praxis bedient man sich aber bei Schutzkleidung häufig Kombizeichen. Gebote im Straßenverkehr werden nicht durch Gebots-, sondern ebenfalls Vorschriftszeichen gegeben. Siehe auch: Gebotszeichen nach ISO 7010 RettungszeichenSie weisen nach Punkt 3.6 ASR A1.3[1] auf Rettungswege/Notausgänge bzw. Sammelstellen sowie Wege und Standorte von Erste Hilfe-Material und Rettungsgerät hin. Bekanntestes Beispiel ist wohl das Erste-Hilfe-Symbol selbst, welches dem Roten Kreuz nachempfunden ist. Weitere Beispiele sind Augenduschen/Notduschen, Sammelstellen, Fluchtwege, Notruftelefon etc. Siehe auch: Rettungszeichen nach ISO 7010 BrandschutzzeichenDiese weisen nach Punkt 3.7 ASR A1.3[1] auf Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen hin. Dazu zählen Feuermelder, Feuerlöscher, Hydranten, Brandmeldetelefone etc. Siehe auch: Brandschutzzeichen nach ISO 7010 und Hinweisschilder für Löschwassereinrichtungen Sicherheitsfarben und geometrische FormIm Anhang II der Richtlinie 92/58/EWG[3] und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3[1] sind folgenden Formen und Farben für die Sicherheitszeichen festgelegt:
Rechtsvorschriften und technische NormenInternationalDie Norm ISO 7010[4] gilt weltweit. Außerdem existieren noch zahlreiche weitere Normen bezüglich der Sicherheitszeichen, etwa die Norm ISO 21482, welche ein zusätzliches Strahlenwarnzeichen definiert, außerdem zahlreiche Normen bezüglich der Gestaltung von Sicherheitszeichen an Maschinen. Außerdem definiert die IMO in der Resolution A.1116(30)[5] weitere Sicherheitszeichen für Seeschiffe, welche jedoch mittlerweile bis auf die Zeichen für die Brandschutzpläne an Bord (SIS)[6] weitgehend identisch mit der Norm ISO 7010 sind. Die ISO 7010 definiert Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen:
Durch den Kennbuchstabe sowie einer dreistelligen Ziffer lässt sich jedes genormte Sicherheitskennzeichen identifizieren. Europäische UnionIn der Europäischen Union sind die Sicherheitszeichen durch die Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz harmonisiert.[3] Sie löst die vorher bestehende Richtlinie 77/576/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz ab. DeutschlandRechts- und Unfallverhütungsvorschriften, ASRIn Deutschland wurde die Richtlinie 92/58/EWG in der DGUV-Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz,[7] der mittlerweile zurückgezogenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A8 (ehemals VBG 125), der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.5[8] der SVLFG und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3[1] umgesetzt. Die ASR A1.3 definiert über die in der DIN EN ISO 7010 definierten Kategorien hinaus Zusatzzeichen, die zusammen mit einem Sicherheitszeichen verwendet werden und ein Kombinationszeichen ergeben. Wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind, wird ausführlich in der Arbeitsstättenverordnung und vielen Spezialvorschriften vor allem zum Brandschutz geregelt. NormungDie DIN-Normen DIN 4844-1 und DIN 4844-2 legen die Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden.[2] Außerdem gibt es spezielle Normen für einzelne Arbeitsstätten, wie etwa den Bergbau.[9] Die neuen Symbole nach der Norm DIN EN ISO 7010[4] sind international und europäisch abgestimmt und wurden zum 27. Februar 2013 in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 übernommen.[1] Die DIN 4844-2 enthält einige nach wie vor gültige Symbole:[2]
PraxisEine große Verbreitung finden neben den genormten und gesetzlich geregelten Zeichen auch solche, welche als praxisbewährt gehandelt werden, also in keinem Regelwerk auftauchen. Besonders zu nennen sind hierbei die Zeichen der Deutschen Bahn und eine nicht genormte Gestaltung eines Fluchtweg-Zeichens, welche insbesondere in den 1970er Jahren große Verbreitung gefunden hat:
ÖsterreichIn Österreich gilt die 1997 eingeführte Kennzeichnungsverordnung[10] mit Änderungen fort. Die zusätzlich gültige ÖNORM Z 1000[11] wurde durch die ÖNORM EN ISO 7010[4] ersetzt. USAIn den USA regeln die Normen ANSI Z535.3 und Z535.4 die Gestaltung der Sicherheitskennzeichen.
Ferner sind beispielsweise folgende Sicherheitszeichen im Corps of Engineers Sign Standards Manual[12] des United States Army Corps of Engineers aufgeführt:
Siehe auch
WeblinksCommons: Symbole der Sicherheitskennzeichnung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Sicherheitszeichen nach ISO 7010 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Sicherheitszeichen nach DIN 4844-2 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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