Dieser Artikel behandelt die Maßeinheit im deutschen Sprachraum; zu gelegentlich ebenso genannten angloamerikanischen Maßeinheiten siehe Bushel.
Der Scheffel, auch Schaff, Schäffel, ist ein altes Raummaß, das zur Messung von Schüttgütern (z. B. Getreide) benutzt wurde und deshalb auch Getreidemaß genannt wurde. In Westfalen wurde der Scheffel auch zum Messen von Steinkohle verwendet.[1] Die Größe eines Scheffels war sehr unterschiedlich, nach der Tabelle (siehe unten) zwischen 17,38 und 310,25 Liter. Weiterhin bezeichnet ein Scheffel (Landes) eine alte landwirtschaftliche Flächeneinheit.
Der vierte Teil des Scheffels wurde Fehrt, Fehrd oder Viert/Viertel/Vierfaß genannt.[2] Es war das sogenannte Sipmaß, das Siebmaß. In Oberfranken wurde der vierte Teil des Scheffels als Sümmer bezeichnet.[3] Dieser wiederum teilte sich in 14 Metzen oder 2 Malter, wobei 1 Malter wiederum als ½ Sümmer bezeichnet wurde.[3]
Schon im Mittelalter wurde der Scheffel als Raummaßeinheit verwendet. Der Rauminhalt des Scheffels schwankte jedoch nach Land und Region. So sind für das 14. Jahrhundert unter anderen der Dresdner und der Radeberger Scheffel dokumentiert. Ein Scheffel entsprach dort 4 Viertel oder 16 Metzen oder 64 Mäßchen.[4] In Preußen löste der Scheffel ab dem 1. Januar 1818 das Ringel als Maßeinheit ab. Dort galt in der Mitte des 19. Jahrhunderts für einen Scheffel ein Volumen von 16/9 Kubikfuß.[5] Dies waren umgerechnet 3072 preußische Kubikzoll oder 2770,742 französische Kubikzoll. Dies entspricht umgerechnet einem Volumen von 54,9615 Litern.[6] Neben dem Rauminhalt von 3072 preußischen Zoll galt ein lichtes Weitenmaß von 22 preußischen Zoll.[7][8] Somit hatte ein zylindrisch geformter Scheffel eine Höhe von 8,0813878 preußischen Zoll.[9] Teilweise war zu dieser Zeit auch noch der alte Scheffel als Maß in Gebrauch. Ein alter Scheffel hatte ein Volumen von 2759 französischen Kubikzoll, dies entsprach 54,728 Liter. Somit entsprach ein alter Scheffel 0,99575 Neuscheffel. Gleichzeitig galten für den Scheffel bestimmte Mindestgewichte. So galten folgende Mindestgewichte eines Scheffels in preußischen Pfund: Hafer 45 ½ preußische Pfund, Mehl 75 preußische Pfund, Gerste 55 ½ preußische Pfund, Weizen 85 ½ preußische Pfund und Hülsenfrüchte 90 ½ preußische Pfund.[6] Das preußische Pfund entsprach seit dem 1. Juli 1858 500 Gramm.[10] Für Kohlen galt zusätzlich das seit dem Jahr 1852 in Preußen eingeführte Streichmaß, nach dem ein Scheffel nur bis zum Rand ohne Häufung gefüllt werden musste. Dies galt auch für die Förderwagen, die den vielfachen Rauminhalt (fünf-, acht- oder zehnfach) eines Scheffels hatten.[1]
Herzogtum Oldenburg: 1 Stiftskirchenscheffel = 53,16 Liter (leicht gehäuft für die Abgabe an Kirchen)[16][17]
Gewichtsunterschiede, Anwendung im Bergbau
Die Umrechnung des Scheffels in moderne Gewichtsgrößen ist nicht immer genau möglich. Dies liegt zum einen an den unterschiedlichen Kohlensorten und deren unterschiedlichen spezifischen Gewichten, zum anderen aber auch an der unterschiedlichen Stückigkeit der Kohle. Somit unterliegen die Angaben gewissen Schwankungsbreiten. Das Gewicht eines Scheffels Kohle schwankte je nach Bergbaurevier zwischen 40 und 75 Kilogramm. Bis zum Jahr 1855 kann ein Durchschnittswert von 55 Kilogramm für den Scheffel angenommen werden. Ab der Gewichtsbereinigung um das Jahr 1855 galt in Preußen für den Scheffel (Neuscheffel) ein Gewicht von 50 Kilogramm. Trotz der Gewichtsbereinigung verwendeten einige Bergwerke noch eine längere Zeit die alten Maße oder zusätzlich ihre eigenen Maße.
In der Grafschaft Mark wog ein Scheffel zwischen den Jahren 1800 und 1836 65 Kilogramm. In Pörtingsiepen entsprach im Jahr 1842 der Scheffel 75 Kilogramm. In Langenbrahm wog in den Jahren 1870 bis 1880 ein Scheffel 51,50 Kilogramm. Im Handelskammerbezirk Essen/Mülheim/Oberhausen entsprach ein Scheffel einem Gewicht von 53,76 Kilogramm. Für Gasflammkohlenzechen galt für den Scheffel ein Gewicht von 41,70 Kilogramm. Es gab sogar unter einzelnen Bergwerken abweichende Gewichte für den Scheffel. Für die Zeche Friederica galt bis zum Jahr 1837 für einen Scheffel das Gewicht von 55,50 Kilogramm. Für die Zeche Vereinigte Hannibal galt für einen Scheffel das Gewicht von 42,75 Kilogramm. Auf der Zeche Dahlbusch hatte ein Scheffel in den Jahren 1873 bis 1875 42 Kilogramm und ab dem Jahr 1876 42,50 Kilogramm. Für die Zeche Heinrich in Essen-Überruhr galt für den Scheffel ein Gewicht von 55 Kilogramm. Für die Königsgrube galt bis zum Jahr 1872 für einen Scheffel das Gewicht von 47,20 Kilogramm, ab dem Jahr 1874 das Gewicht von 47,50 Kilogramm und ab 1875 wiederum das Gewicht von 47,20 Kilogramm. Die Zeche Holland setzte 1872 für den Scheffel das Gewicht von 51,26 Kilogramm an. In der Gutehoffnungshütte wurde der Scheffel im Jahr 1870 mit 46 Kilogramm berechnet. Auf der Zeche Concordia wurde im Jahr 1870 der Neuscheffel noch mit 48 Kilogramm berechnet.[18]
Die Redensart „man soll sein Licht nicht unter den Scheffel stellen“ bedeutet, man soll seine Leistungen und/oder Verdienste nicht aus Bescheidenheit verbergen oder die eigene Leistungsfähigkeit geringschätzen.[20] Die Redensart bezieht sich auf das Gleichnis vom Licht unter dem Scheffel im Neuen Testament (Mk 4,21 LUT; Mt 5,15 LUT; Lk 11,33 LUT) in der ÜbersetzungMartin Luthers; gemeint ist der Korb oder das Gefäß, mit dem die Menge abgemessen wird. Luther wählte „Scheffel“ als Übersetzung für das Hohlmaß griechisch modios, bzw. lateinisch modius, dessen Volumen mit ca. 8,75 l angegeben wird.[21]
Der Scheffel im Sprichwort
„Nenne niemanden deinen Freund, wenn du nicht schon mindestens einen Scheffel Salz mit ihm gegessen hast!“
Wie lange es dauert, bis man mit der normalen Ernährung einen Scheffel Salz gemeinsam verbraucht hat, kann man ermessen, wenn man sich die Maßeinheit anschaut.
Otto Brandt: Urkundliches über Maß und Gewicht in Sachsen. Dresden 1933
Fritz Verdenhalven: Alte Meß- und Währungssysteme aus dem deutschen Sprachgebiet. Neustadt an der Aisch 1993
Einzelnachweise
↑ abHeinrich Veith: Deutsches Bergwörterbuch. Mit Belegen. Verlag von Wilhelm Gottlieb Korn, Breslau 1871.
↑Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830, S. 92.
↑ abHildegard Weiß: Die Zisterzienserabtei Ebrach: eine Untersuchung zur Grundherrschaft, Gerichtsherrschaft und Dorfgemeinde im fränkischen Raum. Gustav Fischer, Stuttgart 1962, S. 52 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑ abC. L. F. Juhr (Hrsg.): Georg Thomas Flügel's Cours-Zettel, fortgeführt als Handbuch der Münz, Maß-, Bank-, Gewichts- und Usancenkunde, sowie des Wechsel-, Bank-, Staatspapier und Aktienwesens, europäischer und außereuropäischer Städte. 10. Auflage, Verlag der Jaeger'schen Buch-, Papier- und Landkarten-Handlung, Frankfurt am Main 1859, S. 57.
↑August Erich Julius Barnstedt: Geographisch-historisch-statistische Beschreibung des Großherzoglich Oldenburgischen Fürstentums Birkenfeld. Mit Topographie und Karte. Druck und Verlag von C. F. Kittsteiner, Birkenfeld 1845.
↑Ludwig von Rönne: Das Staats-Recht der preußischen Monarchie. Band 2, Abteilung 1–2, 2. Auflage. F. A. Brockhaus, Leipzig 1864–1865.
↑Christian Noback, Friedrich Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Mass- und Gewichts-Verhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel- und Bankwesens und der Usanzen aller Länder und Handelsplätze. Erste Abtheilung: Aachen – Pesth. F. A. Brockhaus, Leipzig 1851.
↑C. L. F. Juhr (Hrsg.): Georg Thomas Flügel's Cours-Zettel, fortgeführt als Handbuch der Münz, Maß-, Bank-, Gewichts- und Usancenkunde, sowie des Wechsel-, Bank-, Staatspapier und Aktienwesens, europäischer und außereuropäischer Städte. 10. Auflage, Verlag der Jaeger'schen Buch-, Papier- und Landkarten-Handlung, Frankfurt am Main 1859, S. 58.
↑Johann Friedrich Krüger (Pseudonym: Friedr. Alb. Niemann): Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Quedlinburg und Leipzig 1830.
↑Johann Georg Krünitz, Friedrich Jakob Flörke, Heinrich Gustav Flörke, Johann Wilhelm David Korth, Carl Otto Hoffmann, Ludwig Kossarski: Ökonomische Enzyklopädie. Band 45, Verlag Joachim Pauli, Berlin 1789, S. 756.
↑ Felix von Blocken: Die neuen Maße und Gewichte in Tabellen und bildlicher Darstellung mit für Bayern, Preußen, Baden und Würtemberg geltenden gesetzlichen Bestimmungen. R. Forchthammer, Regensburg 1871, S. 302.
↑Gesetzblatt für das Herzogtum Oldenburg für 1869 und 1870.(Band 21). Gerhard Stalling, Oldenburg 1869, S. 75.
↑Joachim Huske: Die Steinkohlenzechen im Ruhrrevier. Daten und Fakten von den Anfängen bis 2005 (= Veröffentlichungen aus dem Deutschen Bergbau-Museum Bochum, Bd. 144). 3., überarbeitete und erweiterte Auflage. Selbstverlag des Deutschen Bergbau-Museums, Bochum 2006, ISBN 3-937203-24-9, S. 22.
↑Joseph Jäckel: Zementierungslexikon für alle Handels- und Gewerbsleute nach den österreichischer Zementierungsschriften. Verlag Anton Strauß, Wien 1824, S. 184.
↑Bauer, Walter: Griechisch-deutsches Wörterbuch zu den Schriften des Neuen Testaments und der frühchristlichen Literatur, 6. völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin; New York 1988, Sp. 1064.