Das Fasten während des Ramadan gehört zu den fünf Säulen (Grundpflichten) des Islams. Für alle erwachsenen und gesunden Muslime ist das Fasten während des gesamten Monates Ramadan im Normalfall verpflichtend. Hierbei nehmen die Fastenden täglich zwischen Morgendämmerung und Sonnenuntergang[1][2] keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich und dürfen keinen Geschlechtsverkehr haben. Das Mahl zum Fastenbrechen am Abend wird Iftar (arabisch إفطار, DMGifṭār) genannt. Die letzte Mahlzeit am Morgen nennt man Sahūr.
Andere Fasten-Arten
Neben dem Pflichtfasten im Ramadan gibt es im Islam noch verschiedene Arten des Sühnefastens sowie des supererogatorischen Fastens. Zu dem supererogatorischen Fasten gehören zum Beispiel das Fasten am Aschura-Tag[3] und das Fasten im Monat Schaʿbān.[4] Daneben gibt es auch ein freiwilliges Fasten, das auf bestimmte Wochentage beschränkt ist.[5]
Fasten-Verbote
An den beiden islamischen Festen, dem Opferfest und den drei nachfolgenden Tagen und dem Fest des Fastenbrechens sowie in Nächten ist das Fasten verboten.[6]
Klaus Lech: Geschichte des islamischen Kultus. Rechtshistorische und ḥadīṯ-kritische Untersuchungen zur Entwicklung und Systematik der ʿIbādāt. Band 1: Das ramaḍān-Fasten. Teil 1. Otto Harrassowitz, Wiesbaden 1979.
Vardit Rispler-Chaim: Disability in Islamic Law. Springer 2007, ISBN 978-1-4020-5051-0, S. 27–33.