Sasse (Grundbesitzer)Als Sasse (auch Saße, Sass oder Saß) wurde im Mittelalter im hochdeutschsprachigen Raum ein Besitzer von Grund und Boden bezeichnet.[1] Davon streng zu unterscheiden ist das häufige niederdeutsche Vorkommen von Familien- und Ortsnamen wie Sasse, Saß u. ä., die sich auf die Bewohner des alten Stammesherzogtums Sachsen (heutiges Niedersachsen und verschiedene Nachbarregionen) bezieht.[2] BegriffDer mittelalterliche Begriff ist mit dem Verb sitzen verknüpft, vergleiche dessen Präteritum (1./3. Person Sg.) saß. Hierzu stellen sich der Sitz einer juristischen Person und der Wohn-Sitz. Der Begriff kommt heute noch z. B. in den Worten Insasse oder ansässig vor. Des Weiteren wird das Lager von Hasen als die Sasse bezeichnet. UnterscheidungenMan unterschied Sassen je nach Besitzform in:
Je nach der Gerichtsbarkeit, der sie unterstanden, gehörten sie zu den
und den
Siehe auchWiktionary: Sasse – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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