Gemäß Schutzgebietsverordnung ist der Schutzzweck, den Wald als landschaftsprägendes Element in seiner Eigenart und Vielfalt zu erhalten, dabei insbesondere durch
naturnahe Entwicklung der Wälder und Waldränder
Sicherung und Pflege der hochwertigen Biotope (§ 24a-Biotope, Biotope nach Waldfunktionenkartierung)
Schutz und Pflege der hochwertigen Sonderstandorte und Kleinstlebensräume sowie durch die Offenhaltung der Wiesentäler den typischen Charakter der Kulturlandschaft zu bewahren und durch naturverträgliche Bewirtschaftung zu entwickeln
Sicherung und Erhalt der naturnahen Bachläufe mit ihren unterschiedlichen Wasserregimen, Prall- und Gleitufern sowie Auskolkungen als Biotope für an Wasser gebundene Pflanzen und Tiere sowie als Hochwasserschutz im Unterlauf.