Rifāʿa at-TahtāwīRifāʿa Rāfiʿ at-Tahtāwī (arabisch رفاعة رافع الطهطاوي, DMG Rifāʿa Rāfiʿ aṭ-Ṭahṭāwī; * 1801 in Tahta, Ägypten; † 1873) war ein ägyptischer Autor, Lehrer, Übersetzer, Ägyptologe und Vertreter der Nahda. LebenRifāʿa at-Tahtāwī wurde im oberägyptischen Ort Tahta[1] geboren und studierte an der Al-Azhar-Universität[2] in Kairo. Hasan al-Attar[1] war einer seiner Lehrer. Tahtāwī war einer der ersten ägyptischen Gelehrten, der in engen Kontakt mit der westlichen Zivilisation kam und sie zum Gegenstand seiner Untersuchungen machte. Er hielt sich in den Jahren 1826[2] bis 1831[2] als Imam einer Gruppe von etwa 40[2] Studenten (ägyptische Stipendiaten[3]), die Teil einer ägyptischen Gesandtschaft Muhammad Ali Paschas waren, in Paris auf. In dieser Zeit beobachtete er dort sämtliche Aspekte westlichen Lebens. Sein Bericht über seinen Pariser Aufenthalt (Taḫlīṣ al-ibrīz fī talḫīṣ Bārīz) erschien 1849 und ist auch heute noch von Interesse als eines der wenigen Dokumente des 19. Jahrhunderts, aus denen der islamische Blick auf den Westen in jener Zeit nachvollziehbar wird. In Kairo gründete er 1835 eine Sprach- und Übersetzerschule.[2][4][1] Die Institution übersetzte bis zu ihrer Betriebseinstellung im Jahr 1851[4] über 2000[4] Bücher und Traktate ins Arabische, hauptsächlich aus den technischen Wissenschaften und aus der politischen Literatur, etwa von Voltaire[4] und Montesquieu.[4] Damit trug er zu einer Modernisierung der arabischen Sprache bei.[4] Zu Lebzeiten veröffentlichte er 17[4] Bücher. Postum erschien von ihm eine Biografie des Propheten Mohammed.[1] Als Experte für die ägyptische Kultur setzte sich Rifāʿa at-Tahtāwī nach seiner Rückkehr nach Ägypten für den Schutz der Kulturdenkmäler ein. Er trug dazu bei, „in der Öffentlichkeit ein neues Bewusstsein für den Wert der ägyptischen Altertümer zu wecken“. So war Tahtawi an dem am 15. August 1835 erlassenen Dekret zum Schutz der Altertümer beteiligt. Bisher hatte es keine Regelung zu Handel und Ausfuhr ägyptischer Kunstschätze gegeben. Dieses Dekret sah ein Verbot für die Ausfuhr von „gemeißelten Steinen und Gegenständen vor“.[5] Werke (Auswahl)
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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