Richard Eduard John besuchte das Gymnasium Marienwerder.[2] Er studierte in Leipzig, Berlin und an der Universität Göttingen, wo er 1852 auch zum Dr. jur. promovierte.[3] Nachdem er sich 1853 an der Universität Königsberg als Privatdozent habilitiert hatte, wurde er daselbst 1856 außerordentlicher, 1859 ordentlicher Professor der Rechte.
Seine Schriften, welche zu den hervorragendsten kriminalistischen Arbeiten zählen, sind:
Das Strafrecht in Norddeutschland zur Zeit der Rechtsbücher (Leipzig 1858, Band 1), Google Books;
Die Lehre vom fortgesetzten Verbrechen und von der Verbrechenskonkurrenz (Berlin 1860);
Über die Nemede der altdithmarsischen Rechtsquellen (Königsberg 1860);
Kritik des preußischen Gesetzentwurfs über die Verantwortlichkeit der Minister (1. u. 2. Aufl., Leipzig 1863);
Über Strafanstalten (Berlin 1865);
Kritiken strafrechtlicher Entscheidungen des preußischen Obertribunals (1866);
Über die Todesstrafe (1867);
Entwurf mit Motiven zu einem Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund (1868), Google Books;
Das Strafrecht in Norddeutschland, Beurteilung des Entwurfs eines Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund (Göttingen 1870);
Über Geschwornengerichte und Schöffengerichte (Berlin 1872).
Außer zahlreichen Abhandlungen in Fachzeitschriften lieferte er noch in Franz von HoltzendorffsEncyklopädie der Rechtswissenschaft die Darstellung des Zivil- und Strafprozesses für die 1. Auflage, des Strafprozesses für die 2. Auflage und bearbeitete in v. Holtzendorffs Handbuch des Strafrechts die Verbrechen gegen den Staat. In BezoldsGesetzgebung des Deutschen Reichs erläuterte er die Strafprozessordnung für das Deutsche Reich (Erlangen 1881–84).
↑Hans Dühring: Das Gymnasium Marienwerder. Von der Domschule zur Oberschule. Ostdeutsche Beiträge aus dem Göttinger Arbeitskreis, Band XXX. Hölzner Verlag, Würzburg 1964, S. 104.
↑Dissertation: Über Landzwang und widerrechtliche Drohungen Göttingen 1852.
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