Religionsfreiheit in NorwegenReligionsfreiheit in Norwegen wird durch die Verfassung garantiert. Von unabhängigen Beobachtern wird die Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Norwegen als vergleichsweise gut bewertet. Eine Herausforderung für die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Norwegen stellt das traditionelle Staatskirchenrecht dar, das lange Zeit exklusive Privilegien für die lutherische Kirche von Norwegen vorgesehen hatte, der der Status einer Staatskirche zugeschrieben wurde. Durch Reformen 2012 wurden Defizite in diesem Bereich behoben. NormierungenVerfassungsrechtlicher RahmenIn der Verfassung des Königreichs Norwegen ist die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Artikel 16 festgeschrieben:
Völkerrechtlicher RahmenNorwegen hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte am 20. März 1968 unterzeichnet und am 12. März 1972 ratifiziert, der unter Artikel 18 das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ausformuliert.[3] Historische Entwicklung im Hinblick auf die ReligionsfreiheitReformen weg von einer StaatskircheWie auch in anderen nordischen Ländern gab es in Norwegen lange Zeit eine Staatskirche. Der lutherischen „Kirche von Norwegen“ wurde bis dahin dieser Status zuteil. 2008 brachten die Parteien des norwegischen Parlaments fraktionsübergreifend Vorschläge für Verfassungsänderungen ein, um das Verhältnis zwischen Staat und Kirche neu zu ordnen. Am 21. Mai 2012 wurde die Verfassung Norwegens dementsprechend durch das norwegische Parlament geändert. Für die Verfassungsänderung stimmten 161 Abgeordnete, nur 3 Abgeordnete stimmten dagegen. Artikel 2 der Verfassung sieht seitdem kein „öffentliches Bekenntnis“ des Staates mehr vor. Stattdessen wird nun das „christliche und humanistische Erbe“ als Wertegrundlage aufgeführt.[4][5] Organisationen und Initiativen für die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit mit Sitz in Norwegen
Literatur
Einzelnachweise
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