Rehabilitation psychisch KrankerDie Rehabilitation psychisch Kranker (RPK) hält alle notwendigen medizinisch-therapeutischen, psychosozialen und beruflichen Behandlungs- und Förderangebote in speziellen Rehabilitationseinrichtungen vor. Das multiprofessionelle Rehabilitationsteam bietet eine integrierte Komplexleistung auf der Grundlage des bio-psycho-sozialen ICF-Modells für Menschen mit endogenen oder exogenen Psychosen, Neurosen, schweren Depressionen und Persönlichkeitsstörungen an. Das Rehabilitationsteam besteht aus Arzt/Psychiater, Dipl.-Psychologe / Psychologischer Psychotherapeut, Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeut/Arbeitstherapeut, Physiotherapeut mit sporttherapeutischer Kompetenz, Sozialtherapeut, Sozialpädagoge/-arbeiter, Werkstattleiter, Fachkräfte für die berufliche Rehabilitation und betriebliche Fachanleiter. Zusätzliche Therapieangebote z. B. Kunsttherapie, Heileurythmie, Musiktherapie und andere müssen beim jeweiligen RPK-Anbieter angefragt werden. Gerontopsychiatrische und neurotisch-psychosomatische Erkrankungen sowie intellektuell starke Einschränkungen und Suchterkrankungen ersten Grades finden keine Berücksichtigung. Sie erfordern andere Maßnahmen. HistorieDie Psychiatrie-Enquete von 1975 hatte die damaligen schwerwiegenden Mängel in der bundesdeutschen Psychiatrieversorgung aufgezeigt. Dazu gehörte auch die fehlende Gleichstellung seelisch und organisch erkrankter Menschen bezogen auf die medizinische und rehabilitative Versorgung. Weder Rentenversicherungsträger, noch Krankenkassen oder die Arbeitsverwaltung (heute Bundesagentur für Arbeit) übernahmen die Leistungen für medizinische und/oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen. So entstand in der Folge die erste „Empfehlungsvereinbarung RPK vom 17. November 1986“, die durch die erneuerte „Empfehlungsvereinbarung RPK vom 29. September 2005“ fortgeschrieben wurde. Beginnend 1986 sollte jedes Bundesland eine RPK-Einrichtung als Modell mit 50 Belegplätzen anbieten. Diese Einrichtungen sollten für 4 Jahre wissenschaftlich begleitet werden, um daraus Schlüsse für eine flächendeckende Versorgung mit medizinisch-beruflichen Rehabilitationsangeboten im Sinne des integrierten Komplexleistungsangebots zu ziehen. Es sollte ein besonderes „spezifisches therapeutisches Milieu“ geschaffen werden, das die selbstständige Lebensführung und die Arbeitsbefähigung ermöglicht, ohne dass Klinik- und Krankenhausstrukturen angeboten werden, damit der jeweilige betroffene Mensch seine Patientenrolle möglichst vollständig ablegen kann („Alltag als Therapie, Therapie als Alltag“). So entstanden ab 1986 – häufig als Fortentwicklung bestehender Übergangswohnheime für psychisch kranke Menschen – folgende RPK-Einrichtungen mit jeweils 50 Plätzen:
Alle später von den Leistungsträgern anerkannten RPK-Einrichtungen bekamen nur noch geringere Platzzahlen (10–30 Plätze) bewilligt. Eine neue Empfehlungsvereinbarung RPK trat am 1. Juli 2006 in Kraft. Das Fehlen eines ausreichenden flächendeckenden Reha-Diagnostik-/Reha-Assessment-Instrumentariums wurde bemängelt. Nur in Baden-Württemberg gibt es eine 6-wöchige „Klinische Belastungserprobung: Reha-Diagnostik/Reha-Assessment“ vor Einleitung des RPK-Verfahrens in den RPK-Einrichtungen dieses Bundeslandes. Gesetzliche GrundlagenAlle „echten“ RPK-Einrichtungen verfügen über einen rechtsgültigen Vertragsabschluss mit den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 111 Versorgungsverträge mit Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen SGB V. Zusätzlich verfügen diese Einrichtungen über einen jeweiligen Vertragsabschluss mit Vergütungsvereinbarung gemäß der Empfehlungsvereinbarung RPK vom 29. September 2005 mit der Deutschen Rentenversicherung (jeweiliges Bundesland), der Deutschen Rentenversicherung Bund, den gesetzlichen Krankenversicherungen und der Bundesagentur für Arbeit. Leistungsträger der RehabilitationenDie Kosten für die Rehabilitationsmaßnahmen übernehmen vorrangig
Sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die genannten Leistungsträger nicht gegeben, so kam bis zur Einführung des Rehabilitationsrechts im Jahr 2001 noch der Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme in Frage. UnterbringungDie Teilnahme an einer RPK-Maßnahme erfolgt entweder
Antragstellung zur RehabilitationVor der Antragstellung bieten die regionalen Einrichtungen die Möglichkeit zu persönlichen Informationen in Einzelgesprächen oder in regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen. Möchte der Teilnehmer in RPK-Maßnahme beginnen, so läuft unter Begleitung und Unterstützung durch die RPK-Einrichtung das Antragsverfahren an. Zu den einzureichenden Unterlagen gehören im Wesentlichen das Antragsformular, eine Stellungnahme des behandelnden Arztes sowie eine ärztliche Stellungnahme der RPK-Einrichtung. Ziele und AufgabenFür die Teilnehmer gelten folgende Ziele und Aufgaben:
Abschnitte der RehabilitationEine typische RPK-Maßnahme kann in folgende Abschnitte eingeteilt werden:
Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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