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KEYWORD - KATA KUNCI
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Rechtsträger
Der Begriff
Rechtsträger
steht für:
den tatsächlichen Inhaber eines Rechts, vgl.
Rechtssubjekt
Rechtssubjekte, die Aufsicht über andere Rechtsformen ausüben, siehe
Träger (öffentliches Recht)
Rechtssubjekte, die ein
Unternehmen
betreiben
Dies ist eine
Begriffsklärungsseite
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.