Rechtsanwalts- und NotarfachangestellterRechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) (kurz ReNo) sowie Notarfachangestellte(r) sind in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe (§ 1 ReNoPatAusbV), in denen für die Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei und/oder in einem Notariat ausgebildet wird. Mitte der 2000er Jahre arbeiteten in dem Beruf ca. 150.000 Fachangestellte.[1] Die Ausbildung dauert drei Jahre (§ 3 ReNoPatAusbV). Angestellte von Notariaten ohne diese Fachausbildung werden als Notariatsgehilfe/Notariatsgehilfin bezeichnet. TheorieNeben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei (bei Notarfachangestellten das Notarbüro) werden in der Berufsschule die theoretische Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt:
Für Notarfachangestellte kommen noch hinzu: Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
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