Presbyterium (Kollegium)Als Presbyterium (von altgriechisch πρεσβύτερος presbýteros, deutsch ‚Älterer‘; πρεσβυτέριον presbytérion „Versammlungsort der Ältesten“ und „Ältestenrat“) wird in der römisch-katholischen Kirche die Gemeinschaft der Priester einer Diözese bezeichnet, der der Diözesanbischof vorsteht. Ordentliche Mitglieder des Presbyteriums sind die in das Bistum inkardinierten Priester, ebenfalls der Diözesanbischof und die Weihbischöfe. Andere Priester, die in der Diözese eine Aufgabe erfüllen, aber einer anderen Diözese oder einem Orden angehören, sind außerordentliche Mitglieder. Das Presbyterium wird repräsentiert durch den Priesterrat, der verbindlich in jeder Diözese bestehen muss. Durch die Zugehörigkeit zum Presbyterium durch Weihe oder Inkardination wird der Priester in seiner Diözese und im Kollegium der Priester „verortet“.[1] Der Gedanke eines Priesterkollegiums geht bereits auf die frühchristliche Traditio Apostolica des heiligen Hippolyt von Rom zurück.[2] Das Zweite Vatikanische Konzil hat den Begriff in verschiedenen Beschlüssen verankert. Er wird mit der Stiftung des Apostelkollegiums durch Jesus Christus begründet:
– Ad gentes 5
– Lumen gentium 28
– Presbyterorum ordinis Nr. 8 Durch die kollegiale Struktur des Presbyteriums wird deutlich, dass „auch in der amtlichen Christusrepräsentation niemand (für sich) allein Priester ist, sondern immer nur als Glied eines Kollegiums und in brüderlicher Verbundenheit mit anderen“.[3] Die Kollegialität wird anschaulich ausgedrückt, wenn bei der Priesterweihe alle anwesenden Priester nach dem Bischof dem Weihekandidaten die Hände auflegen. Die jährliche Chrisammesse am Gründonnerstag oder einige Tage vor Ostern findet bewusst in Konzelebration des Bischofs mit seinem Priesterkollegium statt und wird als Zeichen der Verbundenheit der Priester mit ihrem Bischof in dem einen Priesteramt Christi verstanden. Literatur
Einzelnachweise
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