PolizeigeneralPolizeigeneral, auch Polizei-General, ist ein Spitzendienstgrad der Generalität oder die allgemeine Bezeichnung für Polizeigeneräle in manchen Ländern, die keine strikte Trennung zwischen Polizei und Militär praktizieren. Übersetzungen der Bezeichnung in Fremdsprachen sind teilweise uneinheitlich, weil die Präferenzen der Behörden die Bezeichnung in der jeweiligen Amtssprache bestimmen. Gemäß den heutigen NATO-Rangcodes wäre dieser Rang mit OF-8 (Generalleutnant) vergleichbar. Die Praxis der Rangvergabe kann in den jeweiligen Ländern davon abweichen. Der heute häufig synonym verwendete Begriff General der Polizei meinte dagegen ursprünglich eine Dienstgradbezeichnung für einen Drei-Sterne-General, vergleichbar dem General der Infanterie beim Heer. DeutschlandDie Dienststellung eines Polizeigenerals als oberster Polizeichef in Deutschland ist eng mit der deutschen Geschichte verbunden. Im 20. Jahrhundert war die Leitung der Polizei den jeweiligen Innenministerien der Länder zugeordnet. Zentralistische Strukturen wurden während der Zeit des nationalsozialistischen Deutschlands eingeführt. Nach 1945 fassten die Landesregierungen in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Das Grundgesetz bestätigte, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten (Art. 73, Art. 87 GG). Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage trat am 15. März 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (BKAG) in Kraft. Weitere Polizeibehörden auf Bundesebene wurden später etabliert. Polizei in der Zeit der Weimarer RepublikWährend der Zeit der Weimarer Republik lag die oberste Polizeiführung bei den jeweiligen Landesregierungen ehemaliger deutscher Länder. Eine zentralistische Struktur für die Gesamtheit der deutschen Länder existierte nicht. Ein bekannter Polizeioffizier aus dieser Zeit war
Polizei des nationalsozialistischen DeutschlandsNach der Machtergreifung durch die NSDAP wurden die Sicherheitsorgane sukzessive restrukturiert. Die deutsche Polizei wurde ab 1933 zentralisiert und dann 1936 in zwei Dienstzweige unterteilt: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei. Polizeigeneral mit dem höchsten Rang der Polizei (vgl. Armeegeneral) waren im Deutschen Reich:
General der Polizei war im Deutschen Reich bis 1945 innerhalb der deutschen Polizei ein Dienstgrad, vergleichbar dem SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS.[2] Der Rang des Generals der Polizei ist nicht mit dem höherstehenden Polizeigeneral zu verwechseln. Personen im Rang eines Generals der Polizei waren bis 1945:
Nachkriegszeit in DeutschlandDie Nachkriegszeit in Deutschland kannte keine zentrale Führung der deutschen Polizei. Zunächst lag die Staatsmacht beim Alliierten Kontrollrat. Im Bereich der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland war Georgi Konstantinowitsch Schukow oberster Chef der Polizei.[3] In der Folgezeit ordneten diverse Regelungen wie das Besatzungsstatut sukzessive auch die höhere Führung der Polizeien in den Regionen. Auf lokaler Ebene blieben Strukturen der Polizei erhalten und wirkten zum Teil gemeinsam mit der Militärpolizei unter Führung der militärischen Strukturen in der Besatzungszeit. Einer der wenigen bekannten Polizeioffiziere, die in dieser Zeit als Chef der Polizei tätig waren, ist Magnus Heimannsberg. Polizei der DDRDie Gesamtheit der Polizei in der DDR bestand aus den Bereichen Deutsche Volkspolizei, Volkspolizei-Bereitschaften, Transportpolizei und der Deutschen Grenzpolizei. Folgende Personen hatten jeweils die oberste Leitung der Deutschen Volkspolizei. Die tatsächlichen Dienstränge weichen z. T. erheblich ab:
Bundesrepublik DeutschlandSeit der Trennung von Polizei und Militär existieren militärische Dienstgrade nicht mehr in den Polizeien der Bundesrepublik Deutschland – Länderpolizeien und Bundespolizei. Polizisten führen daher Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. Die Führung hat die Landesregierung der jeweiligen Landespolizeibehörde. Ausnahmen bildeten die Bahnpolizei und der Bundesgrenzschutz, die 2005 zur Bundespolizei zusammengefasst wurden. Bis 1976 nutzte der Bundesgrenzschutz militärische Dienstgrade, danach wurden in Amtsbezeichnungen übergeleitet. Die jeweiligen Leiter des BGS finden sich in der Liste der Inspekteure des BGS. Bundespolizeibehörden und weitere Behörden der Inneren Sicherheit unterstehen dem Bundesministerium des Innern.
FrankreichBezeichnung des Dienstpostens ist „Inspecteur général“. Der Dienstrang kann jeweils abweichen. Bekannte Inhaber sind:
ÖsterreichOberster Polizeichef in Österreich ist der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit im Bundesministerium für Inneres und damit ranghöchster Beamter der österreichischen Sicherheitsverwaltung. Die jeweiligen Inhaber finden sich in der Liste der Generaldirektoren der Zweiten Republik. SerbienBekannte Inhaber:
Literatur
Einzelnachweise
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