PersonenzertifizierungBei einer Personenzertifizierung werden die Fachkompetenzen und Qualifikationen von Individuen überprüft und auf Übereinstimmung mit dem vorliegenden Zertifizierungsprogramm bewertet. Überprüft werden Ausbildung, Wissen und Fähigkeiten. ZertifizierungsstellenDie Zertifizierungsstellen können in Deutschland bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert werden. Die DAkkS wurde durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gegründet, und führt Akkreditierungen in den verschiedenen Bereichen durch. Einer der Bereiche ist die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Personen nach DIN EN ISO/IEC 17024. Die Norm DIN EN ISO/IEC 17024 legt international anerkannte Anforderungen für eine Zertifizierungsstelle fest. Darüber hinaus wendet die DAKKS die nach § 5 Abs. 3 Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) bekannt gemachten Regeln an. In Österreich werden Zertifizierungsstellen vom Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort akkreditiert.[1] Gesetzliche Bestimmungen zu PersonenzertifizierungDer deutsche Gesetzgeber hat 2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in Deutschland ein Qualitätssicherungssystem auf gesetzlicher Grundlage etabliert.[2] Dieses System tritt neben das etablierte System der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen nach § 36 GewO, das bis dahin bestehende Monopol der Kammern ist zum Vorteil der Verbraucher durch eine Wettbewerbssituation ersetzt worden.[3] ZertifizierungenIn anerkannten Zertifizierungsstellen für Personen sind folgende Zertifizierungen derzeit möglich:
Siehe auchEinzelnachweise
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