PersonenfeststellungsverfahrenDas Personenfeststellungsverfahren (PFV) ist in Deutschland eine Erkennungsdienstliche Behandlung der Polizei zur Feststellung der wahren Identität einer bestimmten Person. Dies ist erforderlich bei
Hierbei wird u. a. auf erkennungsdienstliches Material und auf die Daten zurückgegriffen, die bei Standesämtern und anderen Behörden gespeichert sind. Weitere Möglichkeiten sind Befragungen, Durchsuchungen, Gegenüberstellungen, Gutachten und selten das Einschalten der Massenmedien. Die Rechtsgrundlagen richten sich entweder nach Polizeirecht, dem Bußgeldverfahrensrecht oder dem Strafverfahrensrecht, sowie dem Aufenthaltsgesetz. Für die Polizeien sind zudem die vom Bundeskriminalamt herausgegebenen ED-Richtlinien (Abschnitt 10) maßgeblich. Die ermittelten rechtmäßigen Personalien werden als sogenannte Führungspersonalien in das System INPOL eingestellt. Weblinks |