PersonaldienstleistungsfachwirtGeprüfter Personaldienstleistungsfachwirt ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). BerufsbeschreibungDer von DIHK, Gewerkschaften und Sachverständigen aus Bildungs- und Industrieunternehmen entwickelte Rahmenplan behandelt unter anderem die folgenden beruflichen Handlungsbereiche:
Im Regelfall werden Personaldienstleistungsfachwirte als Niederlassungsleiter eingesetzt. ZulassungsvoraussetzungFür die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt:
Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden. AbschlussprüfungDie Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss Geprüfter Personaldienstleistungsfachwirt. DurchführungErstmals wurde ein Lehrgang für diese Aufstiegsfortbildung mit Start 2012 bei der Business Akademie der LVQ in Mülheim an der Ruhr durchgeführt. Die ersten Personaldienstleistungsfachwirte wurden durch die IHK zu Essen 2013 geprüft. Weblinks
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