Persönliche Repräsentanten der Kofürsten von AndorraJe einen Persönlichen Repräsentanten (katalanisch representant personal, französisch Représentant Personnel) ernennen der Bischof von Urgell und der Staatspräsident der Französischen Republik in ihrer Funktion als Kofürsten und damit Staatsoberhäupter des Fürstentums Andorra. Die Ernennung, Pflichten und Befugnisse der Repräsentanten sind in den Artikeln 45, 48 und in der dritten Übergangsbestimmung der Verfassung Andorras geregelt. Aufgaben und BefugnisseDie Persönlichen Repräsentanten fungieren als Vertreter der Staatsoberhäupter und haben folgende verfassungsmäßige Aufgaben:
Obwohl die Verfassung weitere Aufgaben nicht vorsieht, werden einige weitere Aufgaben und Befugnisse, soweit nach der Verfassung möglich, normalerweise an die Persönlichen Repräsentanten übertragen. So erließ der französische Staatspräsident François Hollande ein Dekret, wonach seiner Persönlichen Repräsentantin Sylvie Hubac alle Aufgaben und Befugnisse des französischen Kofürsten zustehen, die nicht zwingend von ihm selbst ausgeübt werden müssen. Weiterhin nahm Hubac gemäß Artikel 66 der andorranischen Verfassung und Artikel 3 des Dekrets auf Seiten Andorras an den Verhandlungen internationaler Verträge teil. Amtierende RepräsentantenAmtierende Repräsentanten sind
Siehe auchWeblinks
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