Krause bekleidete zahlreiche höhere Posten im Bereich der deutschen Justiz, so war er Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (1902–1909) und Vorstandsvorsitzender der Berliner Anwaltskammer (1905–1917). Auch dem Verein für die Deutsche Binnenschifffahrt saß er von 1904 bis 1906 vor. Man ernannte ihn 1906 zum Geheimen Justizrat, erhob ihn anlässlich des Kaiserjubiläums 1913 in den erblichen Adelsstand[1] und ernannte ihn schließlich 1917 zum Staatssekretär im Reichsjustizamt. Er wurde der letzte in dieser Position, denn mit dem Ende des Kaiserreiches und der Entstehung des Reichsministeriums der Justiz schied er am 13. Februar 1919 aus diesem Amt aus. Aus seiner juristischen Karriere ragt vor allem sein Anteil an der Erarbeitung des Allgemeinen Teils des BGB und der Deutschen Steuerreform heraus.
Seine politische Aktivität setzte er in der Weimarer Republik fort. Krause trat in die Nachfolgepartei der Nationalliberalen, die Deutsche Volkspartei, ein und saß ab 1919 bis zu seinem Tode in der Preußischen Landesversammlung bzw. im Preußischen Landtag.
Aus seiner 1880 geschlossenen Ehe mit Anna Burchard hatte er vier Söhne. Der älteste, Paul (1882–1946), war später Landrat in Querfurt und Mitglied des Provinziallandtags; der jüngste, Helmuth (1893–1980), Arzt in Berlin und Ehemann der GrotesktänzerinValeska Gert.
Paul von Krause starb 1923 im Alter von 71 Jahren in Berlin und wurde auf dem Evangelischen Kirchhof Nikolassee beigesetzt. Das Grab ist nicht erhalten.[2]
Im Berliner Ortsteil Zehlendorf wurde die Paul-Krause-Straße nach ihm benannt.[3]
Literatur
Neue Männer für die neue Zeit. In: Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 22, 1917, Sp. 797f.
Helge Dvorak: Biographisches Lexikon der Deutschen Burschenschaft. Band I: Politiker. Teilband 3: I–L. Winter, Heidelberg 1999, ISBN 3-8253-0865-0, S. 164–165.