Im März 2020 bestand in Frankreich aufgrund der COVID-19-Pandemie eine partielle Ausgangssperre und es war Pflicht, in der Öffentlichkeit ein selbst ausgefülltes Formular Attestation de déplacement dérogatoire mitzuführen, in der ein zulässiger Grund (u. a. Arbeit, Einkaufen oder Sport) für das Verlassen des Hauses genannt wird.[4][5][6] Dieser Schein wurde in deutschsprachigen Medien auch als „Passierschein“ bezeichnet.[7]