ParteitagsbeschlussEin Parteitagsbeschluss ist eine von der Mehrheit der Delegierten auf einer überregionalen Gesamtversammlung einer Partei (kurz Parteitag) beschlossene Richtlinie bzw. Grundsatzentscheidung. EntstehungÜber einen Parteitagsbeschluss wird durch Stimmabgabe der anwesenden legitimierten Vertreter der lokalen Untergruppierungen (z. B. Ortsverein einer Partei) in einer Abstimmung entschieden. WirkungFormal ist ein Parteitagsbeschluss eine bindende Richtlinie für alle Parteivertreter. Tatsächlich setzen sich aber Regierungsmitglieder oft zugunsten einer politischen Strategie über Parteitagsbeschlüsse hinweg. Dies ist vor allem in politischen Koalitionen von zwei oder mehr Parteien, die dann die Regierung bilden, oft unausweichlich. Oft setzen sich aber auch Regierungsmitglieder aus eigener Entscheidung (Strategie, eigene andere Ansichten, Geldmangel für die Umsetzung etc.) über Parteitagsbeschlüsse hinweg. Im Extremfall kann durch den Konflikt mit den Parteirichtlinien ein Parteiausschlussverfahren angestrengt werden, das allerdings formal keine Auswirkung auf die Regierungsbildung hat, da Änderungen alleine dem Regierungsführer (z. B. Kanzler) möglich sind. Entsprechend werden Konflikte mit Parteitagsbeschlüssen üblicherweise ohne Folgen ausgesessen. Siehe auchWeblinks |