Pöllitz

Pöllitz war eine Gemeinde im königlich-bayerischen Landgericht Gefrees.

Mit dem Gemeindeedikt entstand 1812 die Ruralgemeinde Pöllitz, zu der Mittel-, Ober- und Unterpöllitz gehörten. Sie unterstand in Verwaltung und Gerichtsbarkeit dem Landgericht Gefrees und in der Finanzverwaltung dem Rentamt Gefrees. Mit dem Zweiten Gemeindeedikt (1818) wurde Pöllitz nach Marktschorgast eingemeindet.[1]

Literatur

Fußnoten

  1. R. Barth: Kulmbach, S. 777f.

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