Operatives LeasingOperatives Leasing (englisch operate leasing, operating leasing, operating lease) ist ein Leasing, das der Miete weitgehend ähnlich ist, aber zusätzliche mietuntypische Dienstleistungen umfasst. Gegensatz ist das Finanzierungsleasing. AllgemeinesDas operative Leasing ist die am häufigsten vorkommende Leasingart. Beim operativen Leasing wird ein Leasingvertrag geschlossen, dessen Vertragsparteien der Leasing-Geber und der Leasing-Nehmer sind. Leasing ist im Schuldrecht des BGB nicht vorgesehen, wesentliche Rechtsgrundsätze des Mietvertrages können jedoch angewandt werden; der Leasingvertrag ist in seiner Grundlage ein Mietvertrag.[1] RechtsfragenWesentliche Vertragsbestandteile sind:
Ein Operating-Leasingvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass die volle Amortisation der Anschaffungskosten nicht durch den ersten Leasing-Nehmer, sondern nach Beendigung des mit diesem geschlossenen Vertrages durch weitere Überlassung an einen zweiten oder noch mehrere Leasing-Nehmer erreicht werden soll.[2][3] Eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ist gerade beim regulären Kraftfahrzeug-Leasing – anders als beim Operating-Leasing – üblich.[4] BilanzierungDie bilanzielle Zurechnung und Aktivierung des Leasinggutes erfolgt beim Leasing-Geber als Eigentümer des Leasinggutes. Dieser schreibt das Leasinggut über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab (Abschreibung). Der (bilanzierende) Leasing-Nehmer darf die gezahlten Leasing-Gebühren als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen. AndienungspflichtEine Andienungspflicht ist nur typisch beim Finanzierungsleasing, weil beim operativen Leasing der Leasing-Geber nach Ablauf der Leasingdauer das Leasinggut zurücknimmt und an neue Leasing-Nehmer verleast. BeispieleTypische Leasinggegenstände des operativen Leasing sind Universalmaschinen (also keine Spezialanfertigungen), welche durch den Leasing-Geber bei Rückgabe des Leasingguts schnell weiterverkauft werden können. Einzelnachweise
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