Nachdem sich das Magnatenhaus des Königreichs Ungarn kurz vor Zerfall der Donaumonarchie am 16. November 1918 selbst auflöste, existierte in Ungarn bis 1927 nur ein provisorisches Parlament, die Nationalversammlung (nemzetgyűlés) im Einkammersystem. Ziel war es unter Ministerpräsident István Bethlen erneut zu einem Zweikammersystem zurückzukehren, dabei dieses jedoch zu demokratisieren und die Macht der Magnaten etwas zu begrenzen. Die nun Oberhaus genannte Kammer sah daher nur 38 erbliche Adelige vor, im Gegensatz zum Magnatenhaus, das sich aus 273 zusammensetzte.[1]
Zusammensetzung
Das Oberhaus hatte bei seiner ersten Sitzung am 244 Mitglieder. Bis 1942 stieg diese Zahl auf 368, einerseits aufgrund der Gebietsgewinne Ungarns in der Zwischenkriegszeit, andererseits weil der Reichsverweser weitere Personen zu Mitgliedern ernannte. Es gab folgende Gruppen:[2]
I. Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen, die mindestens 24-jährig waren und ihren Wohnsitz in Ungarn hatten:
II. 14 Mitglieder von Amts wegen und 32 Geistliche:
die zwei Kronwächter (koronaőr), die Präsidenten und Vizepräsidenten der Kurie (Oberstes Gericht) und des Verwaltungsgerichts, der Präsident des Budapester Tafelgerichts, der Kronanwalt (koronaügyész), der Oberbefehlshaber der Armee und der Präsident der Nationalbank
VI. 40 (später 87) von Reichsverweser Miklós Horthy ernannte Mitglieder, die mindestens 35-jährig waren
Die Amtszeit der Mitglieder war bei Angehörigen der Gruppen I und VI. auf Lebensdauer, der Gruppe II auf Amtszeit und der Übrigen auf 10 Jahre beschränkt.