NormalkostenrechnungDie Normalkostenrechnung ist in der Betriebswirtschaftslehre eine Kostenrechnung, in der Normalkosten verrechnet werden. AllgemeinesEs handelt sich um eine Kostenrechnung, bei der den Kostenträgern (Produkte oder Dienstleistungen) nur diejenigen Kosten zugerechnet werden, die bei normalen wirtschaftlichen Verhältnissen entstehen würden.[1] „Normale wirtschaftliche Verhältnisse“ liegen vor, wenn insbesondere die Kosteneinflussgröße Normalbeschäftigung – also weder Unter- noch Überbeschäftigung – vorhanden ist. In ihrer reinen Form gibt es die Normalkostenrechnung bereits aus diesem Grunde in der Praxis nicht, es wird anstatt dessen in der Istkostenrechnung mit Normalkosten gerechnet.[2] ArtenEs wird unterschieden zwischen der starren und der flexiblen Normalkostenrechnung:[3]
Bei der starren Normalkostenrechnung kann die Kostenrechnung beschleunigt angewandt werden. Als „flexibel“ wird heute eine Kostenrechnung bezeichnet, bei der die proportionalen Kosten an Beschäftigungsschwankungen angepasst werden,[7] was auch bei der flexiblen Plankostenrechnung der Fall ist. Wirtschaftliche AspekteErich Gutenberg wies 1954 darauf hin, dass die Normalkostenrechnung „nur eine unvollkommene Wirtschaftlichkeits- und Verantwortlichkeitskontrollrechnung“ ist.[8] Für die Kostenkontrolle eignen sich weder die Istkostenrechnung noch die Normalkostenrechnung.[9] Sind die Istkosten höher als die Normalkosten, liegt eine Kostenüberdeckung vor, umgekehrt eine Kostenunterdeckung.[10] Die Ursachen der Abweichungen der Normalkosten von den Istkosten müssen eingehend untersucht werden, weil sie vielfach auf Mängel im Betriebsablauf zurückzuführen sind.[11] Siehe auchEinzelnachweise
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