Der Niedersächsische Landesrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Hildesheim. Seine Aufgabe ist die unabhängige externe Finanzkontrolle des LandesNiedersachsen. Er ist von Weisungen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Artikel 70 der Niedersächsischen Verfassung ist die Grundlage für Existenz, Aufgaben und Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofs, die richterliche Unabhängigkeit besitzen.[1] Die Einzelheiten von Wahlverfahren, Stellung, Tätigkeit und Organisation bestimmen sich nach dem Gesetz über den Niedersächsischen Landesrechnungshof (LRHG).[2] Relevant für die Tätigkeit ist auch die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO), insbesondere die §§ 88 bis 104[3] sowie das Niedersächsische Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung.[4]
Organisation
Senat
Der Senat ist das Entscheidungsgremium des Rechnungshofs. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Senatsmitgliedern. Letztere leiten ihre Prüfabteilungen. Sie tragen gemeinsam mit den Referatsleitungen die Verantwortung für die Erledigung der Aufgaben. Sie entscheiden kollegial im Senat z. B. über Stellungnahmen, Prüfungsmitteilungen und Jahresberichte.
Die Mitglieder sind richterlich unabhängig.
Präsident
Präsidentin ist seit Juli 2016 Sandra von Klaeden. Sie ist Behördenleiterin und Dienstvorgesetzte der Beschäftigten des Rechnungshofs. Sie vertritt diesen nach außen. Dabei wirkt sie sowohl auf eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben als auch auf die Einhaltung einheitlicher Grundsätze bei den Entscheidungen hin.
Der Rechnungshof prüft den Haushalt des Landes und dessen Verwaltung auf
Ordnungs- und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und
wirtschaftlichen Einsatz der Mittel.
Der Rechnungshof wirkt zunehmend als Berater für Verwaltung und Parlament. Durch eine frühzeitige Beratung will der Rechnungshof dazu beitragen, dass die Steuergelder wirtschaftlich eingesetzt werden.
Eine Prüfung wird durch ein Prüfungskonzept vorbereitet.
Dazu gehören
die zu prüfenden Bereiche,
die wesentlich zu beantwortenden Fragen und
das Prüfungsziel.
Nach dem Einführungsgespräch bei der geprüften Stelle beginnen die Prüfungsarbeiten der Prüfer. Sie nehmen Einsicht in Akten, Belege oder Datenbanken, fordern von der geprüften Stelle schriftlich weitere Informationen an und erheben vor Ort z. B. durch Befragungen der Beschäftigten.
Prüfungsmitteilung
Während der Prüfung werden erhobene Sachverhalte mit der geprüften Stelle abgestimmt. In einem Schlussgespräch werden Sachverhalt und Prüfungsergebnisse mit der geprüften Stelle erörtert und in einem Vermerk oder einer Prüfungsmitteilung festgehalten. Letztere wird vom Senat beschlossen und anschließend der geprüften Stelle zur Stellungnahme übermittelt. Nach Abarbeitung der Prüfungsergebnisse wird das Prüfungsverfahren durch Mitteilung an die geprüfte Stelle abgeschlossen.