Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist:[1]
die Erhaltung besonderer, den Landschaftscharakter prägender topographischer Ausbildungen und Landschaftselemente in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Hervorzuheben sind insbesondere die naturnahen Fließgewässer, die Klingen und Seitentäler sowie die Steinriegel;
die Sicherung ökologischer Ausgleichsflächen als Rückzugsgebiet für Tier- und Pflanzenarten, um eine möglichst große Artenvielfalt zu gewährleisten. Hier stellen besonders die Hangflächen mit ihrem vielfältigen Nutzungsmosaik ökologisch hochwertige Biotope dar;
die Sicherung des gesamten Landschaftsraumes als wertvolles Erholungsgebiet für die Allgemeinheit.