Nahverkehrs-Zweckverband NiederrheinDer Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein (NVN) wurde aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27. Januar 2004, durch das die zur Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf EU- und Bundesebene geschaffene Rechtsgrundlage ergänzt wird, am 12. Dezember 1995 als Gebietskörperschaft gegründet. Der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform. Zum 1. Januar 2008 wurde die Geschäftsstelle des Nahverkehrs-Zweckverbandes Niederrhein bei der Kreisverwaltung Wesel aufgelöst. Der Zweckverband besteht weiterhin, die Aufgaben werden nun allerdings von der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR mit übernommen.[1][2] Zum 1. Januar 2026 sollen die Kreise Wesel und Kleve in den Zweckverband VRR integriert und daraus folgend der NVN aufgelöst werden.[3] AllgemeinesEntstehung des VerbandesWährend die Aufgabenträgerschaft für den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) den Kreisen und Kreisfreien Städten übertragen wurde, sind für die Wahrnehmung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Zweckverbände in den Kooperationsräumen gebildet worden. Für den Kooperationsraum 9 (Niederrhein) haben die Kreise Kleve und Wesel den Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein mit Sitz in Wesel gebildet. Die konstituierende Sitzung fand am 12. Dezember 1995 im Kreishaus Wesel statt. Daten und Fakten
AufgabenDer Zweckverband nimmt folgende Aufgaben wahr:
Die Zweckverbandssatzung enthält die Option, dass die Verbandsmitglieder weitere Aufgaben auf den Zweckverband übertragen können, insbesondere Planung, Organisation und Ausgestaltung des Straßenpersonennahverkehrs im Verbandsgebiet oder auch in Teilen des Verbandsgebiets. MitgliedschaftenDer Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein ist Mitglied in der Agentur Nahverkehr NRW GmbH und der Bundesarbeitsgemeinschaft der SPNV-Aufgabenträger. Organe des ZweckverbandesVerbandsversammlungAls politisches Gremium des Nahverkehrs-Zweckverbands trifft die Verbandsversammlung alle wichtigen Entscheidungen über die Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs am Niederrhein. Verbandsmitglieder des Nahverkehrs-Zweckverbands Niederrhein sind die Kreise Kleve und Wesel, die in der Verbandsversammlung durch je neun Mitglieder vertreten sind. Verbandsvorsteher, GeschäftsstelleDer Verbandsvorsteher führt die Geschäfte des Zweckverbands. Er bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und vertritt den Zweckverband nach außen. Für die Aufgabenerledigung bedient er sich der Geschäftsstelle, die ihren Sitz im Kreishaus Wesel hatte. BeiräteFür den Kreis Kleve und für den Kreis Wesel ist je ein regionaler Beirat gebildet worden. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben je einen Vertreter hierfür benannt. Dem Beirat für den Kreis Wesel gehören außerdem die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Wesel und ein Vertreter des PRO-BAHN-Regionalverbands Niederrhein an. Die Beschlüsse haben für die Verbandsversammlung empfehlenden Charakter. NahverkehrsplanIm Dezember 1997 wurde der Nahverkehrsplan von der Verbandsversammlung verabschiedet. Er beinhaltet eine Vielzahl von Maßnahmen, die zur Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs beitragen sollen. VerkehrIntegraler TaktfahrplanIn mehreren Stufen zum 24. Mai 1998, 30. Mai 1999 und 15. Dezember 2002 wurde der Integrale Taktfahrplan (ITF) in Nordrhein-Westfalen eingeführt und weiterentwickelt. In den beiden Niederrhein-Kreisen werden seitdem 3,09 Millionen Zugkilometer gefahren, 27 % mehr als bei der Übernahme der Bestellereigenschaft am 1. Januar 1996. Grenzüberschreitende Schienenpersonennahverkehrs-VerbindungenUnter Federführung der Stadt Emmerich mit finanzieller Unterstützung der Euregio, der niederländischen und der deutschen Seite wurde eine Verkehrsuntersuchung in Auftrag gegeben mit dem Ziel, wieder eine Schienenpersonennahverkehrsverbindung zwischen Emmerich und Arnheim herzustellen. Ab dem 10. Dezember 2005 wurde auf zwei Jahre befristet von dem Nahverkehrsunternehmen Syntus ein Probebetrieb durchgeführt. An allen Wochenenden werden morgens und nachmittags je zwei Fahrten zwischen Emmerich und Arnheim angeboten. Verkehrsvertrag mit der DB Regio NRWAuf Beschluss der Verbandsversammlung vom 29. Juli 2003 wurde, rückwirkend ab 1. Januar 2004 ein neuer Verkehrsvertrag mit der DB Regio NRW abgeschlossen. Eckpunkte dieses Vertrages sind:
Bahnhöfe und HaltepunkteIm Verbandsgebiet wurden die Bahnhöfe und Haltepunkte an der Kursbuchstrecke 495 Kleve-Krefeld modernisiert. Die Bahnsteige haben jetzt eine Höhe von 76 Zentimetern, Beleuchtung, Beschilderung, Info-Vitrinen, Telefone, Uhr, Lautsprecher, Wetterschutz und Abfallbehälter sowie Notrufsäulen und Videoüberwachung. TarifBus-/Schiene-GemeinschaftstarifZwecks Einführung des Bus-/Schiene-Gemeinschaftstarifs zum 1. Juni 1999 wurde am 18. Februar 1999 auf Beschluss der Verbandsversammlung vom 15. Dezember 1998 ein Kooperationsvertrag mit der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) abgeschlossen. Seitdem gelten einheitliche Tarife und Beförderungsbedingungen im Gebiet der VGN nicht mehr nur für den Straßenpersonennahverkehr, sondern auch im Schienenpersonennahverkehr. Gleichzeitig wurde der VGN die Anwendung, Fortentwicklung und technische Ausführung des Gemeinschaftstarifs übertragen. Seit dem 1. Januar 2012 gilt der VRR-Tarif. NRW-TarifZum 1. August 2004 trat ein landesweiter Tarif als Ergänzung zu den bisherigen neun regionalen NRW-Tarifverbünden in Kraft. Siehe auchWeblinks
Einzelnachweise
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