MusikantenzunftAls Musikantenzunft wurde im Mittelalter eine Vereinigung der fahrenden Spielleute zu so genannten Bruderschaften bezeichnet, denen durch Privilegien die Ausübung ihres Gewerbes in bestimmten Distrikten als Recht zugesprochen war. In dem einer Zunft zugesprochenen Bezirk durfte niemand für Geld spielen oder singen, der nicht zur Zunft gehörte. GeschichteDie älteste Korporation dieser Art war die 1288 gegründete Nikolaibruderschaft in Wien, die später unter einem Musikantenvogt stand und in einem Oberspielgrafenamt (erst 1782 aufgehoben) die oberste Rechtsinstanz für Streitigkeiten der Musiker untereinander erhielt. Andere Musikantenzünfte waren:
Die Aufgaben und Tätigkeiten sowie die Befugnisse dieser Gesellschaften und ihrer Vorsteher waren im Großen und Ganzen überall dieselben. Nach dem Vorbild dieser Korporationen entstanden dann seit dem 15. Jahrhundert in fast allen Städten die Gilden der Stadt- oder Kunstpfeifer (Stadtzinkenisten), die unter Leitung eines Stadtmusikus (Stadtzinkenmeisters) standen und das obrigkeitliche Privileg hatten, bei allen öffentlichen Gelegenheiten wie bürgerlichen Vorkommnissen (Hochzeiten, Begräbnissen etc.) die nötige Musik zu machen. Nach den Statuten der Gilden war jeder, welcher Mitglied derselben werden wollte, verpflichtet, sich vom Stadtmusikus als Lehrling ausbilden und nach überstandener Lehrzeit ordentlich lossprechen zu lassen. Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
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