Mord (Schweiz)Mord bezeichnet in der Schweiz ein Tötungsdelikt, das als Qualifikation der vorsätzlichen Tötung betrachtet wird. Systematik und AbgrenzungDas schweizerische Strafgesetzbuch kennt für vorsätzliche Tötungsdelikte eine Dreiteilung: Das Grunddelikt ist die vorsätzliche Tötung nach Art. 111 Strafgesetzbuch (StGB), daneben gibt es den qualifizierten Tatbestand Mord nach Art. 112 StGB sowie den privilegierten Tatbestand Totschlag nach Art. 113 StGB. Während der Mord eine besonders verwerfliche vorsätzliche Tötung ist, liegen beim Totschlag gewisse entschuldbare Umstände für das Tötungsdelikt vor. Die Auffassung, dass die drei Artikel Qualifikationsstufen desselben Deliktes und nicht drei eigenständige Delikte beschreiben, ist in Lehre und Praxis unbestritten. Diese Grundkonzeption basiert wie das gesamte Strafgesetzbuch auf Entwürfen des Schweizer Strafrechtlers Carl Stooss. MordbegriffDie Mordqualifikation ist wie folgt umschrieben: «Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.» Die Tat muss also das Mass an Verwerflichkeit, das jedem Tötungsdelikt ohnehin innewohnt, noch übersteigen. Das Gesetz nennt keine fest umrissenen Mordmerkmale, sondern lässt dem Gericht bei der Qualifikation einen Ermessensspielraum. Der Strafrahmen für Mord reicht von 10 Jahren Freiheitsstrafe bis zu lebenslänglich. In der Praxis wird die lebenslängliche Freiheitsstrafe sehr selten verhängt. Der Straftatbestand «Mord» ist abgeleitet von der vorsätzlichen Tötung und stellt einen qualifizierten Tatbestand dar. Die objektive und subjektiven Tatbestandsmerkmale sind identisch. Der Unterschied ist das Qualifikationsmerkmal der besonderen Skrupellosigkeit. Die besondere Skrupellosigkeit ist zum einen durch eine besondere Verwerflichkeit der Tat, zum anderen durch das Fehlen von moralischen Bedenken des Täters gekennzeichnet. Begutachtet wird nur die Tat, nicht etwa ein besonders skrupelloser Tätercharakter. Eine abschliessende Definition von besonderer Skrupellosigkeit existiert nicht, wohl aber Indizien. Sie können in zwei[1] Kategorien unterschieden werden: Niedere Beweggründe:
Neben dem Beweggrund ist relevant, ob die Tat in besonders verwerflicher Art und Weise begangen wurde. Indizien dafür können sein:[5]
Allgemein herrscht Einigkeit, dass die Mordqualifikation auch eventualvorsätzlich erfüllt werden kann (etwa wenn der Täter einer vorausgegangenen Straftat zur Sicherung seiner Flucht einen ungezielten Schuss in Richtung der Verfolger abgibt).[6] VerjährungAnders als nach dem Recht Deutschlands und Österreichs unterliegt nach dem Recht der Schweiz Mord der Verjährung; die Verjährungsfrist beträgt nach Art. 97 StGB 30 Jahre. Lediglich Völkermord im Sinne von Art. 264 verjährt nicht, da dies völkerrechtswidrig wäre. In einer 2016 eingereichten Motion zur Änderung der Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch, insbesondere für schwere Straftaten, die lebenslange Strafen nach sich ziehen, bezog der Bundesrat wie folgt Stellung:
WeblinksWiktionary: Mord – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Mord – Zitate
Einzelnachweise
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