Harms, die seit 1969 Mitglied der CDU ist,[2] gilt als Expertin für Steuerstrafrecht. Sie lehrt seit 1990 an der Bundesfinanzakademie in Brühl und zählt zu den Mitherausgebern der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und von Praxis Steuerstrafrecht.
Am 1. Juni 2006 wurde sie Generalbundesanwältin. In dieser Funktion ordnete sie im Mai 2007 im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm wegen Verdachts auf Bildung terroristischer Vereinigungen (Straftatbestand nach § 129aStGB) 40 polizeiliche Razzien an, welche zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof für widerrechtlich erklärt worden sind.[4]
In mehreren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof in den Jahren 2007 und 2008 das Vorgehen von Monika Harms bei Anti-Terror-Ermittlungen beanstandet,[14] woraufhin vielfach von Politikern personelle Konsequenzen gefordert wurden.
Im Oktober 2007 wurde Monika Harms wegen der Verfolgung und Überwachung von G8-Kritikern mit Hilfe von Terrorismus-Vorwürfen mit dem Negativpreis Big Brother Award in der Kategorie „Behörden & Verwaltung“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde insbesondere mit den von Harms veranlassten „systematische[n] Briefkontrollen in Hamburg“ und mit der von ihr veranlassten Sammlung von Körpergeruchsproben von G8-Kritikern begründet.
In einem offenen Brief[15] an die Generalbundesanwältin Monika Harms kritisierten im August 2007 die Unterzeichner – darunter prominente Wissenschaftler wie Wilhelm Heitmeyer, Elmar Altvater, Ralf Fücks, Lawrence D. Berg, Frances Fox Piven – den Haftbefehl gegen den Berliner Wissenschaftler Andrej Holm. Solche Argumente lassen jede wissenschaftliche Tätigkeit als potenziell kriminell erscheinen. Die Begründungen der Bundesanwaltschaft stellen eine direkte Bedrohung für alle dar, die kritische Wissenschaft, Publizistik und Kunst betreiben und für diese mit ihrem Namen in der Öffentlichkeit einstehen.[15][16]
Abhörmaßnahmen gegen Rechtsanwälte und Journalisten
Der Intendant des Norddeutschen Rundfunks, Jobst Plog, hatte nach Abhörmaßnahmen gegen Journalisten der Tagesschau von einem massiven Angriff auf die Rundfunk- und Pressefreiheit gesprochen.[17] Der Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Hendrik Zörner, kritisiert das Vorgehen gegen Journalisten als absolut inakzeptabel. Journalisten dürfen nicht Opfer von Abhöraktionen werden, vor allem dann nicht, wenn der betreffende Journalist an dem Verfahren gar nicht beteiligt war. Der Fall gegen die Tagesschau-Journalisten reihe sich nahtlos in eine Kette ähnlicher Vorgänge ein. Von 1999 bis 2005 hat sich die Anzahl von Personen, die von Telefonabhörmaßnahmen betroffen waren, mehr als verdoppelt.[17]
Die damalige Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins, Britta Eder, kritisierte die Abhörmaßnahmen der Bundesanwaltschaft als rechtswidrig. Sie beantragte bei den Ermittlungsrichtern des Bundesgerichtshofs, die aufgezeichneten Telefonate zu löschen und die Protokolle zu vernichten. Die Chefredakteure großer Berliner Tageszeitungen, darunter Berliner Zeitung, B.Z. und Berliner Morgenpost, haben sich bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries über die Arbeit der Bundesanwaltschaft unter Monika Harms beschwert. Die Bundesanwaltschaft wird von den Chefredakteuren aufgefordert, Ermittlungsmethoden auf Kosten der Pressefreiheit zu unterlassen.[18]