Als Ministerresident wurde eine bestimmte Rangstufe diplomatischer Vertreter bezeichnet.
Geschichte
Die diplomatischen Beziehungen zwischen den Staaten wurden von alters her durch Gesandte wahrgenommen, die von einem Herrscher zum anderen gesandt wurden. Erst im 16. Jahrhundert entstand mit dem Ministerresidenten der Typus eines ständigen diplomatischen Vertreters.[1]
Auf dem Wiener Kongress einigte man sich mit dem Protokoll vom 19. März 1815 auf ein Reglement über die Klassen und den Rang der eigentlichen Gesandten.
mit dem Titel eines Internuntius, Gesandten oder Ministers bei dem fremden Souverän beglaubigte Diplomaten (envoyés, ministres ou autres accrédités auprès des souverains)