Minister des Königreichs HannoverDieser Artikel listet die Minister des hannoverschen Kurfürstentums Braunschweig-Lüneburg ab 1692 auf und diejenigen des Königreichs Hannover von 1814 bis 1866. Minister der Deutschen Kanzlei bis 1837Das Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg bzw. (ab 1814) das Königreich Hannover waren von 1714 bis 1837 mit Großbritannien in Personalunion verbunden. Die Deutsche Kanzlei in London erledigte die wichtigsten Geschäfte, zugleich die auswärtigen Angelegenheiten, bis zu ihrer Auflösung 1837. Die Deutsche Kanzlei war eine Immediatbehörde mit (seit 1730) nur jeweils einem, aber auf den Monarchen sehr einflussreichen Minister.
Kabinettsminister seit 1837Nach Ende der Personalunion 1837 ließ König Ernst August die bisherigen Minister als Departementschefs ihre Tätigkeit weiterführen und behielt nur einen einzigen Kabinettsminister bei, der damit die Stellung eines Leitenden Staatskanzlers erhielt.
Departements 1816–1832Eigentliche Ministerien als Behörden wurden erst 1832 eingerichtet, zuvor standen die Minister Regierungsdepartements vor.
Minister seit Gründung der Fachministerien 1832 bis 1848
Ministerien unter König Ernst August 1848 bis 1851Erst seit 1848 bildeten die Minister als gleichberechtigte Fachminister ein einheitliches Ministerium des Königreiches, nachdem die Einrichtung des exklusiven und einzigen Kabinettsministers und die Unterstellung der Departementsminister infolge der Verfassungsänderungen von 1848 beseitigt worden war. 1848 wurde zusätzlich ein Ministerium des königlichen Hauses errichtet. 1. Ministerium 1848–1850
2. Ministerium 1850–1851
Ministerien unter König Georg V. (1851–1866)1. Ministerium 1851–1853
2. Ministerium 1853–1855
3. Ministerium 1855–1862
4. Ministerium 1862–1865
5. Ministerium 1865–1866
Literatur
Einzelnachweise
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