Maschinen- und AnlagenführerDer Maschinen- und Anlagenführer ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Der Maschinen- und Anlagenbediener kann je nach Kontext ein Synonym zum Maschinen- und Anlagenführer sein,[2] oder eine Hilfsarbeitskraft, die dem Maschinen- und Anlagenführer zuarbeitet.[3] Mitunter auch als Selbsteinsteller benannt. Ausbildungsdauer und StrukturDie Ausbildungsdauer zum Maschinen- und Anlagenführer beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Der Beruf verfügt über die Schwerpunkte
ArbeitsgebieteMaschinen- und Anlagenführer bedienen und prüfen Produktionsanlagen in der Industrie. Weitere Tätigkeiten sind Wartungsarbeiten, Austauschen von Verschleißteilen und Feststellen von Störungen an Maschinen. Sie finden ihren Arbeitsplatz in Betrieben der Metall-, Kunststoff-, Lebensmittelindustrie, aber auch in der Textil- und Druckindustrie. BerufsschuleDie Schwerpunkte des Berufes weisen eine große Bandbreite auf. Daher hat die Kultusministerkonferenz beschlossen, dass bei der Beschulung der Auszubildenden die jeweils gültigen schulischen Inhalte des Ausbildungsberufes herangezogen werden, die dem Schwerpunkt entsprechen.[4] Dies bedeutet, dass ein Auszubildender, der beispielsweise diesen Beruf im Schwerpunkt Textiltechnik erlernt, nach den schulischen Vorschriften des ersten und zweiten Ausbildungsjahres für den Ausbildungsberuf Produktionsmechaniker Textil ausgebildet wird. Auszubildende in diesem Schwerpunkt besuchen daher im Idealfall auch dieselbe Berufsschulklasse wie die Produktionsmechaniker Textil. Fortsetzung der BerufsausbildungAuszubildende, die ihre Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer abgeschlossen haben, können die Ausbildung in einem dem Schwerpunkt entsprechenden Beruf im dritten und (soweit vorhanden) vierten Ausbildungsjahr fortsetzen: Im Schwerpunkt Metalltechnik/Kunststofftechnik in dem Ausbildungsberuf
Im Schwerpunkt Textiltechnik und Schwerpunkt Textilveredelung in dem Ausbildungsberuf Im Schwerpunkt Lebensmitteltechnik in einem der Ausbildungsberufe Im Schwerpunkt Druckweiter- und Papierverarbeitung in einem der Ausbildungsberufe
Für den Molkereifachmann bestand eine Anrechnungsmöglichkeit für Ausbildungsverträge, die bis zum 8. April 2006 begründet wurden. Da der Beruf anschließend als Molkereitechnologe modernisiert wurde, war nach dieser Neuordnung eine Anrechnung nicht mehr möglich. Weblinks
Einzelnachweise
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