Houben, Sohn des Notars und Archäologen Philipp Houben, studierte ab 1820 Rechtswissenschaften in Göttingen und Bonn. 1820 wurde er Mitglied des Corps Guestphalia Göttingen, 1822 der Guestphalia Bonn.[1] Nach Beendigung seiner Studien war er Oberlandesgerichtsreferendar. 1829 wurde er Notar in Goch. 1832 ließ er sich in Moers nieder. Später erhielt er den Titel eines Justizrats. Houben verfasste auch juristische Schriften.
Betrachtungen über das rheinische Hypothekengesetz veranlaßt durch den Entwurf eines neuen Hypothekengesetzes (Köln 1863)
Literatur
Heinrich Best, Wilhelm Weege: Biographisches Handbuch der Abgeordneten der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Droste, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-0919-3, S. 186.