LosvergabeLosvergabe ist ein Begriff aus dem deutschen Vergaberecht. DefinitionLosvergabe bezeichnet die Aufteilung eines öffentlichen Auftrags in Teil- oder Fachlose. Sie ist das Antonym zur Gesamtvergabe, die von Generalunternehmer oder -übernehmer realisiert wird. Rechtliche BedeutungIm deutschen Vergaberecht sind öffentliche Auftraggeber nach § 97 Abs. 4 S. 2 GWB grundsätzlich verpflichtet, einen öffentlichen Auftrag in Losen aufgeteilt zu vergeben. Eine Gesamtvergabe ist nach § 97 Abs. 4 S. 3 GWB ausnahmsweise zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.[1] Literatur
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