5. Jahrhundert v. Chr.
Vor 443 v. Chr. hatten die amtierenden Konsuln die Bürgerlisten geführt. Durch Aufnahme in diese Liste wurde man zum römischen Staatsbürger und steuerpflichtig. Mit Lucius Papirius Mugillanus und Lucius Sempronius Atratinus ging dieses Amt erstmals auf zwei eigens gewählte Zensoren über.
4. Jahrhundert v. Chr.
393 v. Chr. wurde das erste und einzige Mal nach dem Tode eines Zensors ein Ersatz (censor suffectus) gewählt. Marcus Cornelius Maluginensis ersetzte Gaius Iulius Iullus. Mit Gaius Marcius Rutilus wurde 351 v. Chr. erstmals ein Plebejer in dieses Amt gewählt. Zuvor waren nur Patrizier berechtigt gewesen. Einige Jahre später, 339 v. Chr., wurde gesetzlich festgelegt, dass mindestens ein Zensor einer plebejischen Familie entstammen muss.
3. Jahrhundert v. Chr.
2. Jahrhundert v. Chr.
131 v. Chr. waren erstmals beide Zensoren aus plebejischen Familien.
1. Jahrhundert v. Chr.
Der Diktator Lucius Cornelius Sulla schaffte 81 v. Chr. das Amt des Zensors ab. Die Zensur wurde 70 v. Chr. wieder eingesetzt. Auch während des römischen Bürgerkriegs (zu den Zeiten von Gaius Iulius Caesar) wurden keine Zensoren gewählt.
Zensoren der Kaiserzeit
Literatur
- T. Robert S. Broughton: The magistrates of the Roman Republic. Bd. 1: 509 B.C.–100 B.C.; Bd. 2: 99 B.C.–31 B.C. American Philological Association, New York 1951/52.