Liste der Ruhegebiete in TirolRuhegebiete nach § 11 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (TNSchG 2005)[1] sind „außerhalb geschlossener Ortschaften gelegene Gebiete, die für die Erholung in der freien Natur dadurch besonders geeignet sind, dass sie sich wegen des Fehlens von lärmerregenden Betrieben, von Seilbahnen für die Personenbeförderung sowie von Straßen mit öffentlichem Verkehr durch weitgehende Ruhe auszeichnen.“ Durch Verordnung der Tiroler Landesregierung wurden acht Ruhegebiete ausgewiesen.
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