Liste der Präsidenten des italienischen VerfassungsgerichtsDie 15 Richter des italienischen Verfassungsgerichts wählen aus ihrer Mitte mit absoluter Mehrheit den Präsidenten des Gerichts. Kommt im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit zustande, folgt eine Stichwahl unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt drei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. In der Regel werden Verfassungsrichter erst gegen Ende ihrer einmaligen, neunjährigen Amtszeit zum Präsidenten gewählt, weswegen letztere nur selten drei (oder mehr) Jahre an der Spitze des Verfassungsgerichts bleiben. Der Präsident des Verfassungsgerichts ernennt in der Regel einen Vizepräsidenten, unter Umständen auch zwei oder mehr.
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