Die Liste der Kulturdenkmale in der Landgemeinde Nessetal ist auf dem Stand vom Januar 2014 und enthält gemäß dem Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale im Land Thüringen (ThüDSchG) in der geltenden Fassung vom 24. Februar 2016 bzw. dem Ersten Gesetz zur Änderung des ThüDSchG vom 23. November 2005 die Kulturdenkmale der Landgemeinde Nessetal im thüringischenLandkreis Gotha.
Hinweis: Die Liste kann Änderungen unterworfen sein, die hier nicht erscheinen. In Einzelfällen kann die aktuelle Liste bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes oder beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.
Der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmale entsteht bereits durch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste des Landes oder der Gemeinden abhängig. Das bedeutet, dass auch Objekte, die nicht in einer Denkmalliste verzeichnet sind, durchaus Denkmale sein können.
Kulturdenkmale
Laut § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes sind Kulturdenkmale alle Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, die aus geschichtlichen, künstlerischen, technischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Zu den Kulturdenkmalen werden auch Denkmalensembles und Bodendenkmale gezählt.
Denkmalensemble
Um ein Denkmalensemble kann es sich handeln bei:
baulichen Gesamtanlagen: Bauliche Gesamtanlagen sind insbesondere Gebäudegruppen, einheitlich gestaltete Quartiere und Siedlungen und historische Ortskerne einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen.
kennzeichnenden Straßen-, Platz- oder Ortsbildern: Ein kennzeichnendes Straßen-, Platz- oder Ortsbild ist insbesondere gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung oder für eine charakteristische Bauweise mit auch unterschiedlichen Stilarten kennzeichnend ist.
kennzeichnende Ortsgrundrisse: Ein kennzeichnender Ortsgrundriss ist gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung charakteristisch ist, insbesondere im Hinblick auf Orts- und Siedlungsformen, Straßenführungen, Parzellenstrukturen und Festungsanlagen.
historischen Park- und Gartenanlagen: Historische Park- und Gartenanlagen sind Werke der Gartenbaukunst, deren Lage sowie architektonische und pflanzliche Gestaltung von der Funktion der Anlage als Lebensraum und Selbstdarstellung früherer Gesellschaftsformen und der von ihr getragenen Kultur Zeugnis geben. Dazu zählen auch Tier- und botanische Gärten, soweit sie eine eigene historische und architektonische Gesamtgestaltung besitzen.
historischen Produktionsstätten und -anlagen.
Nicht alle Teile eines Denkmalensembles müssen Kulturdenkmal sein, um als Kulturdenkmal zu gelten.
Bodendenkmal
Bewegliche oder unbewegliche Sachen, die im Boden oder unter Wasser verborgen waren oder sind und die Auskunft geben über tierisches oder pflanzliches Leben (paläontologische Denkmale) oder die Zeugnisse, Überreste oder Spuren der menschlichen Kultur (archäologische Denkmale) darstellen, sind Bodendenkmale.
Hinweis
Die Denkmalliste der Gemeinde Nessetal macht die beschriebenen Unterscheidungen nicht durchgängig.
Geschichtlicher Hintergrund
Die Landgemeinde Nessetal ist am 1. Januar 2019 aus dem Zusammenschluss der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Mittleres Nessetal mit Ausnahme der Gemeinde Sonneborn entstanden.
Der Name der Landgemeinde bezieht sich auf den Fluss Nesse.
Die Kirche mit ihrem Wehrkirchturm ging 1497 aus einer Kapelle hervor. Dies zeigt eine an der Südwand der Kirche angebrachte Schrifttafel: Am 3. März 1497 Kirche erneuert. 1696 wurde die Kirche erneuert. Gleichzeitig erhielt sie eine neue Orgel, die wiederum 1836 erneuert wurde. 1855 erhielt die Kirche eine Turmuhr.
Die Dorfkirche St. Vitus steht neben dem Edelhof. Der gemeindeeigene Kirchturm wurde um 1726 errichtet, das Kirchenschiff etwa 100 Jahre später. Die Kirche birgt ein Taufbecken aus dem 13. Jahrhundert.
Eine erhaltene Mauer der ehemaligen Mühle bildet heute die östliche Grundstücksbegrenzung eines neueren Gebäudes, dessen Eigentümer die Veröffentlichung eines Fotos nicht möchte.
Das Gräberfeld ist heute ein bestellter Acker. Lage: nördlich des Hungerbornsweges im Norden von Ballstädt, westlich der Mittelmühle und der Landesstraße.
Das Backhaus besteht heute noch (Foto) und war ein Teil der früheren Ortsbefestigung und Teil eines früher hier bestehenden Klosters. (Auskunft durch Grundeigentümer Haus Nr. 4)
Ehemaliges Wohn- und Verwaltungsgebäude der Familie von Dr. h. c. Eduard Meyer (1859–1931), Begründer der Friedrichswerther Tier- und Pflanzenzucht (1885–31. März 1935)
Heute beherbergt es das Bürgermeisteramt und Räume für Versammlungen und Feiern. In der ersten Etage befindet sich ein Heimatmuseum nebst einer Wohnung. Die zweite Etage ist noch renovierungsbedürftig; Ausstellungen und Benefizkonzerte sollen die Finanzierung der Arbeiten unterstützen.
Auszug aus der Eintragungsmitteilung als Kulturdenkmal in das Denkmalbuch des Freistaates Thüringen vom 02.09.2003: "Es handelt sich um eine weitestgehend original erhaltene vierseitig geschlossene Hofanlage aus der Zeit um 1800/1820 [richtig ist: 1839], die einige wenige Veränderungen im frühen 20. Jh. erhalten hat. Sie besteht aus Wohnhaus, einem zweistöckigen, giebelständigen [un]verputzten Fachwerkhaus mit Satteldach, originaler Raumstruktur und bauzeitlich wandfester Ausstattung wie Türen (mit originalen Beschlägen), Decken und Fußböden. Giebelseitig anschließend das Wohnstallhaus, die Querscheune [mit Schleppdachanbau von ca. 1940] sowie den Hof westlich begrenzende Stallgebäude (Backstein-EG und Oberlaubengang). [...] Die Hofanlage präsentiert noch heute auf Grund ihrer Originalität eindrucksvoll bäuerliche Arbeits- und Lebenskultur des frühen 19. Jh. in Mittelthüringen."